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Verkehrsrecht aktuell Automatische Kennzeichenerfassung bald deutschlandweit?

Bislang war die automatisierte und anlasslose Erfassung von Autokennzeichen aller an einer Messeinrichtung vorbeifahrenden Fahrzeuge unzulässig und stellte sowohl ein strafrechtliches als auch ein datenschutzrechtliches Problem dar. Doch das soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers jetzt möglicherweise ändern.

Geplant ist eine Änderung der Strafprozessordnung. Laut dem geplanten §163g StPO dürfen die Strafverfolgungsbehörden "örtlich begrenzt im öffentlichen Verkehrsraum" ohne das Wissen der betroffenen Personen "Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung durch den Einsatz technischer Mittel automatisch" erheben. Die so erhobenen Daten können dann mit Datenbanken gesuchter Personen, insbesondere mit Halterinformationen usw. abgeglichen werden.

Das sorgt nicht nur bei Datenschützern, sondern natürlich auch bei Strafverteidigern für erhebliche Kritik. Es geraten nämlich nicht nur die gesuchten Straftäter, sondern auch völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden.

Wenigstens in geringem Umfang kann aber entwarnt werden: Voraussetzung für eine Verwertbarkeit der Aufnahmen ist, dass es sich bei der Straftat um eine solche "von erheblicher Bedeutung" handelt, also beispielsweise um banden- oder serienmäßig begangene Straftaten. Da es sich um sensible Daten handelt müssen diese, falls sich kein Treffer ergibt, sofort und spurenlos gelöscht werden.

Beitrag veröffentlicht am
25. Januar 2021

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