Bei Verkehrsverstößen während der Probezeit unterscheidet das Gesetz zwischen leichten, mittelschweren und schweren Ordnungswidrigkeiten im Verkehr.
FAQ Bußgeldrecht
Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit kann für Sie als Betroffenen erhebliche Folgen haben. Daher ist es wichtig, in einem solchen Fall gut vorbereitet zu sein, Mit unseren Hinweisen zum Verhalten im Bußgeldverfahren wollen wir Ihnen erste Hinweise an die Hand geben, wie Sie sich im Fall der Fälle richtig verhalten.
Leichte Verstöße sind grundsätzlich alle Verstöße, bei denen zwar eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, aber Punkte in Flensburg nicht eingetragen werden. Mittelschwere Verstöße (sogenannte B- Verstöße) sind beispielsweise:
- Kennzeichenmissbrauch
-Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate
- Behinderung oder Gefährdung von Personen an Haltestellen oder
- Parken auf Autobahnen.
Ein einmaliger B-Verstoß hat zunächst keine Konsequenzen für den Führerschein, insbesondere erfolgt keine Verlängerung der Probezeit.
Schwere Verstöße (sogenannte A-Verstöße) liegen z. B. in folgenden Fällen vor:
- Unfallflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
- Überholen im Überholverbot
- Nichtbeachtung des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
Wird rechtskräftig ein B-Verstoß oder zwei A-Verstöße festgestellt, so verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. Außerdem wird dem Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgegeben. Bei diesen Aufbauseminaren handelt es sich um Gruppenarbeit von verschiedenen Anfängern, um die Ergebnisse aufzuarbeiten. Das Ziel ist, dass die Gruppenteilnehmer ihr Fehlverhalten erkennen und aus dieser Erkenntnis zukünftige Verkehrsverstöße vermeiden. Die Kosten eines Aufbauseminars liegen zwischen 150,00 € und 400,00 €. Die Aufbauseminare enthalten grundsätzlich vier Sitzungen und eine Beobachtungsfahrt, die helfen soll, zu erkennen, wie der Teilnehmer seine Fahrweise seit Erteilung des Führerscheins verändert hat. Nach vollständiger Teilnahme an dem Seminar erhält der Seminarbesucher eine Teilnahmebestätigung. Häufig kommt es vor, dass es dann in der Probezeit erneut zu Verkehrsverstößen kommt. Begeht der Führerscheinneuling einen weiteren A.-Verstoß oder alternativ zwei neue B-Verstöße, erfolgt von der Führerscheinstelle die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig. Begeht der Führerscheininhaber während der Probezeit dann aber einen weiteren (ditten) A-Verstoß oder zwei weitere (insgesamt sechs) B-Verstöße innerhalb der verlängerten Probezeit, kommt es zum Führerscheinentzug.