Sofortkontakt zur Kanzlei

advomano | Privatkunden | Arztfehler

advomano für Privatkunden
Arzt- & Behandlungsfehler
 
Ihr direkter Draht zu uns

Jetzt Behandlungsfehler melden

Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche durch uns prüfen - einfach, schnell, unkompliziert . Mit unserer kostenlosen Mandanten-App e.syone können Sie Ihren Fall direkt erstellen und uns alle wichtigen Informationen sofort mitteilen. Wir melden uns in der Regel am gleichen Tag bei Ihnen, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Jetzt Behandlungsfehler melden ...

Wir helfen Ihnen bei Arzt- und Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler und Arzthaftungsfehler haben viele Gesichter. Manchmal sind sie folgenlos, manchmal beeinträchtigen sie die Betroffenen ein Leben lang. Wir helfen Ihnen, wenn Sie Opfer eines Arztfehlers geworden sind. Unsere Spezialisten und Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und unkompliziert, vor allem aber auf Augenhöhe weiter.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, Sachverständigen, der Krankenkasse und, wenn es sein muss, mit Gerichten und Behörden.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

  • Gut aufgestellt

    Wir holen das Beste für Sie raus und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

  • Zukunft im Blick

    Unsere Tätigkeit hat Auswirkungen auf Ihr weiteres Leben. Deshalb handelt wir im Hier und Jetzt, lassen dabei aber die Zukunft nicht aus dem Blick.

ausgezeichnete Qualität

Medizinrechtsanwälte e.V.

Rechtsanwalt Kemperdiek ist Mitglied im Medizinrechts-Beratungsnetz und Vertrauensanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V.

Häufig ist zusätzlich medizinischer Sachverstand erforderlich um aufklären zu können, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. In diesem Fall können wir auf ein starkes Netzwerk aus erfahrenen Ärztinnen und Ärzten zurückgreifen, die gezielt für eine Begutachtung Ihres Falls zur Verfügung stehen. Sie erhalten so eine kostengünstige Ersteinschätzung, verbunden mit unserem Rat, ob Ihr Fall erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Mehr erfahren

Wissenswertes rund um das Thema Arztfehler und Behandlungsfehler

Wann liegt ein behandlungsfehler vor?

Behandlungsfehler haben verschiedene Gesichter. Manchmal öußern sie sich nicht und haben keine Folgen, manchmal wirken sie sich gravierend auf das Leben des Betroffenen aus. Allerdings liegt dann, wenn eine Behandlung nicht den gewünschten Erfolg bringt, nicht automatisch ein Behandlungsfehler vor. Nur dann, wenn der Arzt ohne Grund von einem anerkannten medizinischen Standard abweicht und daraus ein Schaden entsteht, können Ansprüche geltend gemacht werden.

Wie stelle ich fest, ob ein behandlungsfehler vorliegt?

Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist häufig nur schwer zu beantworten. Meistens fallen die Fehler nicht direkt, sondern erst nach einiger Zeit oder bei der Weiterbehandlung durch andere Ärzte auf. Zur Feststellung, ob ein Fehler vorliegt, ist meistens ärztlicher Sachverstand erforderlich. Dazu kann zum Beispiel die Ärztekammer oder die eigene Krankenkasse zu Rate gezogen werden. Dort werden kostenfrei Gutachten erstellt, die dem Betroffenen helfen können ein Fehler zu dokumentieren und die dann als Verhandlungsgrundlage gegenüber der Versicherung des Arztes dienen.

Ich habe den Verdacht, dass ein Fehler passiert ist. Was soll ich tun?

Wichtig ist zunächst, dass Beweise gesichert werden. Lassen Sie sich Ihre Patientenakte/Krankenakte in Kopie aushändigen, darauf haben Sie einen Anspruch. Dann sollten alle weiteren Unterlagen, zB. Röntgenbefunde, Laborergebnisse und Berichte anderer Ärzte gesammelt und anschließend durch einen Sachverständigen geprüft werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir helfen Ihnen bei der DUrchsetzung Ihrer Ansprüche.

Welche Schäden kann ich ersetzt verlangen?

Grundsätzlich sind Sie nach einem Behandlungsfehler so zu stellen wie ohne den Fehler. In erster Linie haben Sie also Anspruch auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes für die erlittenen Schmerzen. Dazu kommen aber je nach Schwere und Dauer der Folgen des Fehlers weitere Ansprüche, zB. auf Zahlung eines Verdienstschadens, eines Haushaltsführungsschaden und von Behandlungskosten.

Was passiert, wenn der betroffene Patient verstirbt?

Stirbt der Patient, unabhängig ob als Folge der Behandlung oder aus anderen Gründen, so können die Erben die Ansprüche weiter verfolgen. Ist der Tod direkte Folge des Behandlungsfehlers, so kommen auch eigene Ansprüche der Hinterbliebenen wie zB. ein Angehörigenschmerzensgeld oder Unterhaltsansprüche in Betracht.

Ihr direkter Draht zu uns

Behandlungsfehler melden

Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche durch uns prüfen - einfach, schnell, unkompliziert . Mit unserer kostenlosen Mandanten-App e.syone können Sie Ihren Fall direkt erstellen und uns alle wichtigen Informationen sofort mitteilen. Wir melden uns in der Regel am gleichen Tag bei Ihnen, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Jetzt Behandlungsfehler melden ...