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Sonstiges Anliegen im Strafrecht

Selbst von einem Strafverfahren betroffen zu sein ist psychisch äußerst belastend. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, egal ob Sie einen Verteidiger benötigen, Fragen haben oder eine zweite Meinung brauchen. Sprechen Sie uns an.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um Ihr Anliegen - schnell und professionell

  • Gut aufgestellt

    Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch die Folgen unseres Handelns im Blick.

Das kleine Strafrecht 1x1

Vorbereitung ist die halbe MIete. Deshalb haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt, damit Sie ein Strafverfahren optimal durchlaufen können.

Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das meint, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Stellt die Staatsanwaltschaft das fest kann Sie Anklage erheben.

Schon im Ermittlungsverfahren sind Maßnahmen gegen den Beschuldigten möglich, zB die Einziehung des Führerscheins oder Durchsuchungen. In dringenden Fällen und bei schweren Straftaten kann auch eine Untersuchungshaft angeordnet werden.

Meistens erhält der Betroffene schon im Ermittlungsverfahren die Aufforderung sich zur Sache zu äußern. Spätestens hier sollten Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen, damit Sie bei den weiteren Schritten gut vorbereitet sind. Grundsätzlich gilt: Ohne Ihren Anwalt sagen Sie nichts!

vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Straftaten, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen (zB Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, usw) kann Ihnen das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen. Achtung: Sie dürfen ab diesem Moment kein Fahrzeug mehr selbst fahren, da Sie dann erneut eine Straftat begehen würden.

Durchsuchung

Fehlen weitere Beweismittel und ist anzunehmen, dass diese sich bei dem vermuteten Täter befinden, kann das Amtsgericht eine Durchsuchung anordnen. Die Polizei erscheint dann mit einem Durchsuchungsbeschluss und sucht in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Räumen, auch in Fahrzeugen, nach Beweismitteln. Durchsuchungen werden im Vorfeld nicht angekündigt und beginnen meistens früh am Morgen. Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung stattfinden haben Sie das Recht einen Zeugen hinzuzuziehen und natürlich einen Anwalt Ihrer Wahl.

Verhaftung

Schon im Ermittlungsverfahren kann bei Vorliegen bestimmter Gründe eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Hier gilt es ruhig zu bleiben und sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt aufzunehmen. Er kann eine sog. Haftbeschwerde formulieren und beantragen, dass Sie wieder freigelassen werden. In vielen Fällen lässt sich die Untersuchungshaft durch andere Maßnahmen abwenden.

Strafbefehl & Anklage

Hält die Staatsanwaltschaft Sie für den Täter kann Sie Anklage erheben. Bei kleineren Straftaten kann statt einer Anklage auch ein Strafbefehl ergehen, also eine schriftliche Verurteilung.

Bei einem Strafbefehl müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang EInspruch einlegen, wenn Sie sich verteidigen wollen. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig. Im Falle einer Anklage empfiehlt es sich ebenfalls sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt aufzunehmen. Er kann gemeinsam mit Ihnen verhindern, dass die Anklage überhaupt zugelassen wird.

Verurteilung

Werden Sie von einem Amtsgericht verurteilt können Sie in Berufung oder Revision gehen. Das Urteil wird also durch ein höheres Gericht noch einmal auf Richtigkeit überprüft. Die Frist, um ein Rechtsmittel einzulegen, beträgt nur eine Woche!

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