Manchmal haben Rechtsanwälte Probleme, die zuständige Kfz-Versicherung ausfindig zu machen. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie selbst ein solches Schreiben erhalten. Auch hier gilt: Ruhe bewahren.
Leiten Sie das Schreiben an Ihre Versicherung weiter und bitten Sie diese, dem gegnerischen Anwalt zu antworten. Ihre Versicherung hat die Aufgabe zu prüfen, ob Ansprüche berechtigt sind oder abgelehnt werden müssen.
Sollten Sie eine Klageschrift erhalten, leiten Sie diese bitte sofort an Ihren Kfz-Versicherer weiter. Bitte denken Sie daran, dass in diesem Fall zum Teil recht kurze Fristen laufen, die nicht verpasst werden sollten.
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten wenden Sie sich bitte ebenso wie bei einer Klage direkt an Ihre Versicherung. Sollte die Zeit knapp sein uns Sie niemanden erreichen legen Sie bitte selbst zunächst Widerspruch ein und melden Sie sich schnell bei Ihrer Versicherung.
Übrigens: Sollten Sie verklagt werden, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Versicherung darf diesen Anwalt aussuchen. Sie müssen sich hier also um nichts weiter kümmern.