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Wir beraten Sie rund um das Thema PKW-Versicherung - einfach, schnell, unkompliziert . Mit unserer kostenlosen Mandanten-App e.syone können Sie Ihren Fall direkt erstellen und uns alle wichtigen Informationen sofort mitteilen. Wir melden uns in der Regel am gleichen Tag bei Ihnen, vor allem dann, wenn es eilt!

Achtung : In allen Versicherungen und insbesondere in der PKW-Versicherung gibt es sog. Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherungsnehmers, die dringend eingehalten werden müssen. Verstoßen Sie gegen die Pflichten verlieren Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns noch heute an.

Jetzt beraten lassen ...

PKW-Versicherung

Wir beraten Sie rund um Ihre PKW-Versicherung. Die meisten Versicherungsverträge über ein Fahrzeug, sei es ein PKW, ein Motorrad oder ein Wohnmobil, enthalten mehrere einzelne Versicherungen. Neben der Haftpflichtversicherung, die für jedes Fahrzeug bestehen muss, sind häufig auch die Kaskoversicherung, eine Unfall- bzw. Insassenversicherung und eine Mobilitätsgarantie enthalten. Wir durchblicken den Versicherungsdschungel und das Kleingedruckte und helfen Ihnen gerne weiter.

  • Rundum-Sorglos-Paket

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  • Alles im Blick

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Sie verlieren den Überblick im Versicherungsdschungel? WIr helfen Ihnen den Überblick zu bewahren. Mit unserem kleinen Versicherungsrechts - Einmaleins wollen wir Ihnen die wichtigsten Begriffe erklären:

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein ist eine Urkunde und weist das Bestehen des Versicherungsvertrages nach. Im Versicherungsschein sind die wesentlichen Informationen zu der Versicherung zusammengefasst. In aller Regel kann man hier erkennen, wer die Versicherung abgeschlossen hat, wer der Versicherer ist, was genau versichert wurde und zu welchen Bedingungen. In manchen Versicherungszweigen ist die Auszahlung der Versicherung(ssumme) davon abhängig, dass das Original des Versicherungsscheins zurückgegeben wird. Man spricht dann auch vom "Einlösen" der Versicherung, zB in der Lebensversicherung. Allein in Deutschland gibt es weit über 400 Millionen private Versicherungsverträge.

Sparte

Als Sparte bezeichnet man die Art der Versicherung. Es gibt für die meisten Lebensbereiche verschiedene Versicherungen, wobei damit nicht das Versicherungsunternehmen, sondern die Art der Versicherung gemeint ist, also zB die Hausratversicherung, die Feuerversicherung, die PKW- oder die Krankenversicherung. All diese Versicherungen sind in Sparten zusammengefasst, wobei es Ober- und Untergliederungen gibt. So spricht man beispielsweise auch von Sach- und Personenversicherungen, je nach de, welches Risiko die jeweilige Versicherung abdeckt.

Prämie

Obwohl Prämie danach klingt, als bekäme man Treuepunkte oder ein Belohnung für eine langjährige Mitgliedschaft, meint Prämie in der Versicherungswirtschaft den Betrag, den der Versicherungsnehmer für die Versicherung zahlen muss. Man könnte auch von einem Beitrag oder den Kosten der Versicherung sprechen.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme meint den Höchstbetrag, bis zu dem ein Versicherer Leistungen erbringt. Dabei muss zwischen zwei Arten der Versicherung unterschieden werden: Summenversicherungen und Schadensversicherungen. Schadensversicherungen zahlen immer nur das, was an Schaden tatsächlich entstanden ist, zB in der PKW-Versicherung oder der Hausratversicherung. Hier meint die Versicherungssumme den Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer maximal Leistungen erbringt. In einer Summenversicherung zahlt der Versicherer immer die volle Versicherungssumme aus, zB in der Berufunfähigkeitsversicherung oder der Lebensversicherung.

versichertes Risiko

Das versicherte Risiko ist die Gefahr, gegen die die Versicherung abgeschlossen ist. Die meisten Versicherungen decken mehrere Risiken ab, zB eine Kaskoversicherung. Hier sind Elementargefahren, aber auch Diebstahl und Unfall versichert.

Versicherungsperiode

Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Prämie gezahlt werden muss. Bei einer Versicherung, in der ein Einmalbetrag gezahlt werden muss, beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.

Versicherungsmakler und Agenten

Zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten muss zwingend unterschieden werden. Versicherungsmakler sind beruflich auf die Vermittlung von Versicherungen spezialisiert. Sie bieten Ihren Kunden in aller Regel das günstigste Produkt aus den Angeboten aller Versicherungen an. Was der Makler sagt, macht und schreibt wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet, also so behandelt, als habe der Versicherungsnehmer eine bestimmte Handlung oder Erklärung selbst vorgenommen. Versicherungsagenten hingegen arbeiten nur für eine Versicherung und bieten alle Produkte nur dieser einen Versicherung an. Was ihnen gegenüber erklärt wird gilt als der Versicherung direkt gegenüber erklärt, der Versicherer hat sich das Handeln seiner Agenten also zurechnen zu lassen.

Obliegenheit

Wie in jedem anderen Vertrag gibt es auch in jedem Versiczherungsvertrag wechselseitige Pflichten. Die Pflichten des Versicherungsnehmers nennt man Obliegenheiten (weil dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten "obliegt"). Das können Anzeigepflichten oder Mitwirkungspflichten sein, allerdings können Obliegenheiten auch ein bestimmtes Verhalten vorschreiben (zB in der PKW Versicherung, hier darf das Auto nur gefahren werden, wenn der erforderliche Führerschein dafür vorliegt. Außerdem darf der Fahrer keinen Alkohol trinken). Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, so kann das zu einer Leistungskürzung der Versicherung führen. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer also nur einen Teil seines Schadens oder der Versicherungssumme ersetzt. In schweren Fällen kann der Versicherer sogar leistungsfrei werden, also berechtigt sein, die Leistung ganz zu verweigern.

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Achtung : In allen Versicherungen und insbesondere in der PKW-Versicherung gibt es sog. Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherungsnehmers, die dringend eingehalten werden müssen. Verstoßen Sie gegen die Pflichten verlieren Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns noch heute an.

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