Mietsicherheit und Aktien – Kann das passen?
Das Amtsgericht Köln verhandelte einen Streit, der sich um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietsicherheit handelte. In dem entschiedenen Fall ging es um eine ursprüngliche 800-Mark-Kaution, die im Jahr 1960 hinterlegt wurde als Mietsicherheit. Der Kurswert der Aktien lag bei Ende des Mietverhältnis im Jahre 2021 bei 115.000 Euro.
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