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WEG-Recht aktuell Wohnungseigentümerversammlung an Sonn-/ Feiertag unzumutbar

Die Anberaumung einer Eigentümerversammlung an einem gesetzlichen Feiertag ist unzumutbar. Entsprechend hat das Amtsgericht Biedenkopf entschieden (14.09.2020, 50 C 208/19) und die Einladung zu einer solchen Eigentümerversammlung an einem gesetzlichen Feiertag für nicht ordnungsgemäß gehalten. Sämtliche sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen müssten sich gleichermaßen an die Anforderungen und Regelungen in Hinblick auf gesetzliche Feiertage halten und sich danach richten, sodass die Einladung zu einer Versammlung an einem Sonn- oder Feiertag unzumutbar sei.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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