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Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Hagen

advomano Leistungen für Geschäftskunden
Handels- und Gesellschaftsrecht für Unternehmen
 

Ihre Rechtsanwälte für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Hagen

Nicht jede Gesellschaftsform passt zu jedem Unternehmen. Es kommt auf die Details an. Sowohl bei der Kapitalbeschaffung als auch bei der inneren Verfassung oder dem Auftreten nach Außen sind die wesenhaften Unterschiede zwischen einer Aktiengesellschaft, einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft zu berücksichtigen. Hinzu treten andere Aspekte wie die Arbeitsverteilung, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, persönliche oder steuerliche Gründe. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Gesellschaft zu finden.

Unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht beraten Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei vertraglichen Strukturierungen, Strategien zur Haftungsvermeidung und vertreten sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Profitieren Sie von unserer Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Konstruktive und praxisnahe Lösungen

  • Klare und rechtssichere Antworten auf Fragen aus dem Arbeitsrecht

Erstklassige juristische Beratung im Handelsrecht

Das Handelsrecht, das Sonderprivatrecht der Kaufleute, umfasst die rechtlichen Regelungen, welche speziell für Kaufleute gelten. Das Handelsrecht bzw. die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gelten für alle Kaufleute als Ergänzung zum Bürgerlichen Gesetzbuch immer dann, wenn sie geschäftlich tätig werden. Damit ist das Handelsrecht auf der einen Seite ein eher spezielles Rechtsgebiet, da es sich an einen begrenzten Personenkreis richtet. Auf der anderen Seite spielt es in allen Bereichen eine Rolle, in denen Kaufleute tätig werden. Daher gibt es viele Überschneidungen des Handelsrechts mit anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Schnittmengen zum Gesellschaftsrecht

Während das Handelsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten regelt, umfasst das Gesellschaftsrecht die rechtlichen Regelungen der juristischen Personen. Wann immer diese beiden Eigenschaften zusammentreffen, gibt es eine Überschneidung des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Gesellschaftsrechtliche Beratung durch advomano Rechtsanwälte

Das Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften. Es regelt einerseits die rechtlichen Beziehungen von Gesellschaften im Wirtschaftsleben und andererseits die rechtlichen Beziehungen von Gesellschaftern untereinander.

Ein großer Teil unserer Arbeit im Gesellschaftsrecht macht die Begleitung von Auseinandersetzungen von Gesellschaftern aus, insbesondere Abfindungsansprüche bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei der Gründung von Gesellschaften, Gestaltung von Satzungen, Geschäftsordnungen und Gesellschaftervereinbarungen.

Unsere Kompetenzen im Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Handelskauf, Werkvertragsrecht, Kommissionsgeschäft, Lagergeschäft

  • Erstellung und Überprüfung handelsrechtlicher Rahmenverträge, Lieferverträge etc.

  • Vertragsstrafen

  • Handelsvertreterrecht: Gestaltung des Handelsvertretervertrages, Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbot

  • Unternehmenskauf

  • Beratung zur Rechtsform (GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG)

  • Gründung einer Gesellschaft, Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen

  • Gesellschafterstreit

  • Kündigung, Ausschluss von Gesellschaftern

  • GmbH - Geschäftsführer: Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung

  • Haftungsfragen, Geschäftsführerhaftung

  • Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmenskauf

  • Unternehmensnachfolge