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Jörg Elsner, LL.M. Rechtsanwalt, Notar a.D., Of Counsel

Rechtsanwalt Jörg Elsner zählt als Verkehrsrechtler für die Redaktion des Magazins Focus nach einer unabhängigen Datenerhebung zu den Top-Rechtsanwälten Deutschlands.

Karriere

1978–1984
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Bonn

1984–1987
Rechtsreferendariat am Landgericht Hagen

seit 1987
Rechtsanwalt in Hagen

2004 - 2024
Fachanwalt für Versicherungsrecht

2005 - 2024
Fachanwalt für Verkehrsrecht

2006-2019
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

2008
Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Hagen

seit 2024
Notar a.D., Of Counsel

Mitgliedschaften

  • Deutscher Verkehrsgerichtstag, Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften e.V.
    Mitglied des Vorstands
    bis 2020
  • Anwalt- und Notarverein des Landgerichtsbezirks Hagen e.V.
    Mitglied
    bis 2024
  • Deutscher Anwaltverein e.V
    Mitglied
    bis 2024
  • DAV Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht
    Mitglied
    bis 2024
  • DAV Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht
    Mitglied
    bis 2024
  • Förderverein der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen
    Mitglied
    bis 2024
  • Deutsche Anwaltakademie (DAA)
    Referent
    bis 2023

Publikationen

  • Elsner
    Juris PraxisReports Verkehrsrecht
    Herausgeber bis 2023
  • Elsner
    Der Unterhaltsschaden
    zfs 2001, 393
  • Elsner
    Streitpunkte des neuen Schadensrechts
    DAR 2004,130
  • Elsner
    zfs - Zeitschrift für Schadensrecht
    Herausgeber bis 2019

Jörg Elsner, LL.M. 

Jörg Elsner, LL.M.
Rechtsanwalt
Notar a.D.
Of Counsel

Expertise
Erbrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

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Sekretariat Rechtsanwalt: Lydia Hanke
Tel: +49 2331 91599-12
E-Mail: elsner@advomano.de

Jörg Elsner, LL.M. empfehlen

Aktuelle Beiträge von Jörg Elsner, LL.M.

22.04.2021

Die Benutzung eines im Fahrzeug eingebauten Touchscreens kann zum Fahrverbot führen

Der Fahrer eines Fahrzeuges der Marke „Tesla“ war bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte dabei Schäden verursacht. Als Unfallursache hatte er nach dem Unfall angegeben, dass er über den Touchscreen den Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers betätigt habe und deshalb von der Fahrbahn abgekommen sei.

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Ordnungswidrigkeitenrecht
26.03.2021

Der Aufenthalt verschiedener Personen in einem Fahrzeug ist kein Aufenthalt im „öffentlichen Raum“ iSd der Corona-Schutzverordnungen.

Das Amtsgericht Stuttgart (Beschluss vom 08.09.2020 Az. 4 OWi 477 Js 68534/20) hat Bußgeldbescheide aufgehoben, die nach der Baden-Württembergischen Corona Verordnung ergangen war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hatte die Polizei in einem Fahrzeug vier Personen aus verschiedenen Haushalten angetroffen.

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Versicherungsrecht
15.03.2021

Gehört der Sand auf dem Boden einer Reithalle zu dem Gebäude der Reithalle?

Das ist eine entscheidende Frage in einem Fall, in dem ein Sturmschaden eingetreten und von der Versicherung bezüglich der Schäden am Dach auch reguliert worden war. Diese Frage beschäftigt nun die Gerichte.

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