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Anwalt für Lohnanspruch und offenes Gehalt

advomano Leistungen für Privatkunden
Lohn steht aus?! Wir können helfen!
 

Ihre Rechtsanwälte im Arbeitsrecht für Lohnansprüche und Gehaltsforderungen

Die Vergütung ist ein elementares Recht jedes Arbeitnehmers. Im Einzelnen existieren jedoch im Bereich der Lohnansprüche vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die sowohl die Höhe als auch die Zusammensetzung des Gehalts betreffen. Konkretere Regelungen dazu finden sich üblicherweise im Arbeitsvertrag. Die Festlegung der Entlohnung ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es kann jedoch Ausnahmen geben, insbesondere wenn ein Tarifvertrag anwendbar ist und dieser spezifische Entlohnungsregelungen für bestimmte Tätigkeiten vorsieht.

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt nicht aus? Ob es um ausstehende Zahlungen, Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung geht, wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass Sie Ihren gerechten Lohn erhalten. Unsere Experten kennen die relevanten Gesetze und Tarifverträge bis ins Detail und wissen, wie man Ihr Anliegen vor Gericht erfolgreich durchsetzt.

Stimmt der Grundsatz "Ohne Arbeit, kein Lohn"?

Es gilt im Arbeitsrecht der allgemeine Grundsatz "Ohne Arbeit, kein Lohn". Ein Arbeitnehmer hat also nur dann einen Anspruch auf seinen Lohn, wenn er seine Arbeitskraft vertragsgemäß dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Ausnahme bestätigen aber auch hier die Regel: Die wohl wichtigste Ausnahme bildet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer enthält - zumindest für sechs Wochen - sein Gehalt und das obwohl er krankheitsbedingt nicht arbeitet. Der Urlaub bildet eine weitere Ausnahme. Auch hier wird das Gehalt regelmäßig weitergezahlt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohn pünktlich zu zahlen?

Ja, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn pünktlich zu zahlen. Das deutsche Arbeitsrecht legt klare Vorgaben fest, wann die Lohnzahlung zu erfolgen hat. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn in regelmäßigen, festgelegten Zeitabständen, üblicherweise monatlich, an die Arbeitnehmer auszahlen.

Gemäß § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt "nach Zeitabschnitten bemessen zu entrichten, die keinesfalls länger als einen Monat sein dürfen." In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können auch kürzere Zahlungszyklen vereinbart werden.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt?

Bei Verzug oder unregelmäßigen Zahlungen seitens des Arbeitgebers stehen dem Arbeitnehmer rechtliche Schritte zu. In einem solchen Fall sollte zunächst das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um die Gründe für die verspätete Zahlung zu klären. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um seinen Anspruch auf pünktliche Lohnzahlung durchzusetzen.

  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um die Gründe für die ausstehende Zahlung zu erfahren. Manchmal kann es sich um ein Missverständnis oder eine vorübergehende finanzielle Schwierigkeit handeln, die durch klärende Kommunikation behoben werden kann.
  • Schriftliche Mahnung: Wenn das Gespräch nicht zu einer Lösung führt, sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich mahnen und eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Informationen wie die ausstehende Lohnperiode, den Betrag und das genaue Datum der Zahlungsaufforderung anzugeben.
  • Einschaltung eines Anwalts: Wenn die schriftliche Mahnung ebenfalls nicht zum Erfolg führt, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Ihre Interessen vertreten und den Arbeitgeber offiziell zur Zahlung auffordern.
  • Geltendmachung von Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug kann der Arbeitnehmer in einigen Fällen auch Verzugszinsen geltend machen. Diese können durch den Arbeitgeber zusätzlich zur Hauptforderung zu leisten sein.
  • Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht: Als letzte Maßnahme können Sie eine arbeitsgerichtliche Klage einreichen, um Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dabei wird das Arbeitsgericht über den Fall entscheiden und eine rechtlich bindende Entscheidung treffen.

Es ist wichtig, dass Sie bei ausstehenden Gehaltszahlungen zeitnah handeln und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wir helfen Ihnen bei Lohnansprüchen gegen den Arbeitgeber!

Hat der Arbeitgeber Lohn nicht gezahlt ist der Weg meistens kurz. Schwieriger wird es allerdings, wenn Überstunden nicht ausgezahlt wurden. In diesen Fällen ist meistens eine gerichtliche Auseinandersetzung, insbesondere aber eine wasserdichte Dokumentation der Überstunden nötig. Bereiten Sie sich deshalb gut auf die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber vor. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. "ir helfen Ihnen, Ihr Recht zu erhalten!

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den Gerichten.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen. Das gilt auch für die Abgeltung von Überstunden und Urlaub sowie die Herausgabe von Arbeitspapieren.

  • Gut aufgestellt

    Wir holen das Beste für Sie raus.

  • Zeugnis

    Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist: Haben Sie eigentlich daran gedacht, ein Zeugnis einzufordern?

Ihre Fragen zur Gehaltsforderung - Wir sind für Sie da.

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Unsere Tipps für eine erfolgreiche Gehaltsforderung

Damit die Gehaltsforderung optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps für eine erfolgreiche Gehaltsforderung

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2024 12,41 €.

Darf von Tarifverträgen abgewichen werden?

Fällt ein Arbeitsverhältnis unter die Bestimmungen eines Tarifvertrages, besteht bei der Vergütungshöhe, zumindest nach unten hin, kein Verhandlungsspielraum mehr. In diesem Fall muss der Arbeitgeber mindestens die Vergütung zahlen, die der Tarifvertrag für die auszuübende Tätigkeit vorsieht.

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