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Entschädigungsanspruch bei Pauschalreisemängel

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Ihre Rechtsanwälte für Reiserecht bei Reisemängel

Ungeziefer im Hotelzimmer, Schimmel im Bad, eine verschmutzte Poolanlage und ungenießbares Essen – das ist wohl der Albtraum vieler Urlauber. Doch auch scheinbar kleinere Unannehmlichkeiten können die Urlaubsfreude trüben.

Wenn die tatsächlichen Bedingungen am Urlaubsort von dem abweichen, was im Reisevertrag vereinbart wurde, besteht grundsätzlich gemäß Reiserecht ein Anspruch auf Entschädigung.

Kann ich den Reisepreis mindern, wenn meine gebuchte Reise nicht den vereinbarten Leistungen entspricht?

Wenn trotz einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung keine Abhilfe durch den Reiseveranstalter erfolgt, können Sie nach Reiseende eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Da Sie den Reisepreis in der Regel schon im Voraus bezahlt haben, müssen Sie daher Erstattung des Preises für die Minderleistung verlangen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie den Mangel unverzüglich angezeigt haben und der Reisemangel über eine gewisse Dauer vorliegt.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Reiseveranstalter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt?

Neben der Aufforderung zur sog. Abhilfe, d.h. zur sofortigen Beseitigung der aufgetretenen Mängel haben Sie die verschiedene Rechte gegen den Reiseveranstalter. Hierzu gehört die Kündigung bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise, die Minderung des Reisepreises für die Dauer des Mangels sowie der Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Wir helfen Ihnen bei Reisemängeln!

Nichts ist ärgerlicher als ein missglückter Urlaub. Sie freuen sich das ganze Jahr auf die große Reise und erleben dann eine Enttäuschung: Ihr Hotel wurde ausgetauscht, der Strand besteht nur aus Steinen, das Essen hat Herbergscharakter und die Dusche ist verdreckt? Wir lassen Sie nicht allein. Wir setzen Ihre Entschädigungsansprüche für Sie durch und fordern den Reisepreis vom Veranstalter zurück.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung, dem Reiseveranstalter und, wenn es sein muss, den Gerichten.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Rechte optimal durchsetzen.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Das Beste an unserer Dienstleistung ist der persönliche Ansprechpartner. Anders als bei den klassischen online-Portalen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte persönlich zur Verfügung.

Ausgezeichnete Qualität

Ausgezeichnet im Verkehrsrecht

In einer Umfrage unter zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sticht advomano erneut heraus: Der Stern zeichnet advomano erneut als eine der besten Kanzleien im Verkehrsrecht aus (05/2022). Bemerkenswert: Auch im Versicherungsrecht ist unsere Kanzlei erneut ausgezeichnet worden. Deutschlandweit gelang es lediglich sieben anderen Kanzleien eine Doppelauszeichnung zu erreichen. "Wir sind stolz, dass es uns gelungen ist, erneut für unsere fachliche Expertise ausgezeichnet zu werden. Durch ständige Fort- und Weiterbildung schaffen wir die Möglichkeit, Mandanten auch in unübersichtlichen Fällen stets optimal zu beraten", freut sich Rechtsanwalt Jörg Elsner über den Erfolg. Sie haben Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht? Sprechen Sie uns an!

Ausgezeichnet als digitale Top-Kanzlei

Wir sind eine digitale Top-Kanzlei. Wir bieten unseren Mandanten erstklassigen Service, und das vollständig digital. Egal ob per Mail, Telefon- oder Videocall. Wir sind für unseren Mandanten da. Die vollständig digitale Aktenbearbeitung rundet unsere Dienstleistung ab und beschleunigt Ihre Mandantsbearbeitung. Sprechen Sie uns auf die Webakte an. Kennen Sie eigentlich schon unseren digitalen Aufnahmebogen und die vielen weiteren digitalen Services?

Unsere Tipps für die erfolgreiche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Reisemängel

Damit die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Reisemängel optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps für den erfolgreichen Entschädigungsanspruch von Reisemängeln

Was kann ich tun, wenn die gebuchte Pauschalreise erhebliche Mängel aufweist?

Wenn Sie sich bereits mitten im Urlaub befinden und einen Reisemangel feststellen, sollten Sie zunächst Abhilfe verlangen, d.h. den Reiseveranstalter kontaktieren und diesen auffordern, den Mangel zu beseitigen.

Dokumentieren Sie die Mängel! Lichtbilder von den Zuständen helfen später bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

Welche Kosten kann ich bei einer Stornierung einer Pauschalreise zurückfordern?

Vor Reisebeginn können Sie grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann in diesem Fall zwar nicht den gesamten Reisepreis, aber eine angemessene Entschädigung (Stornokosten) verlangen. Hier kommt es auf die Stornierungsbedingungen und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters an.

Sie sind sich nicht sicher, ob die vom Reiseveranstalter veranschlagten Stornokosten ordnungsgemäß sind? Wir überprüfen die Stornierungsbedingungen und die zugrunde liegenden AGB gerne für Sie!

Kann ich eine Pauschalreise wegen höherer Gewalt oder einem Naturereignis stornieren?

Vor Reisebeginn besteht auch dann die Möglichkeit um Rücktritt, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an dem Urlaubsort aufgrund unvorhergesehener und unvermeidbarer Umstände erheblich beeinträchtigt wird.

Hierzu gehörte beispielsweise auch der Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Die Umstände müssen sich Ihrer Kontrolle entziehen. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung im Einzelfall.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung und welche Leistungen sind darin enthalten?

Der Reiserücktrittsversicherer übernimmt im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Stornokosten im Falle eines Rücktritts. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines versicherten Risikos für den Rücktritt. Das sind in der Regel der Tod, ein schwerer Unfall oder eine unerwartete schwere Erkrankung, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder ein Schaden am Eigentum des Versicherten oder bei genannten Risikopersonen (nahe Angehörige).

Bei einem Rücktritt müssen Sie dem Versicherer beispielsweise im Falle einer schweren Erkrankung ein Attest eines Facharztes vorlegen.

Wie kann ich mich am besten auf einen Rechtsstreit mit einem Reiseveranstalter vorbereiten und welche Erfolgsaussichten habe ich?

Die Erfolgsaussichten hängen von den Umständen im Einzelfall ab. Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Rechte ist allerdings immer, dass die Mängel ausreichend dokumentiert wurden und Maßnahmen vor Ort durch den Reiseveranstalter nicht zur Mängelbeseitigung geführt haben.

Hilfreich ist eine Fotodokumentation und ein Reisetagebuch im Hinblick auf die Dauer der Reisemängel.