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Anwalt für Verkehrsunfall und Schadenregulierung

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Es hat geknallt?! Wir können helfen!
 

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Ihre Rechtsanwälte im Verkehrsrecht bei Verkehrsunfällen

Nach einem Verkehrsunfall – sei es ein Autounfall, Motorradunfall, Radunfall oder Unfall mit einem Fußgänger – haben Geschädigte unterschiedliche Ansprüche. Als Geschädigter können Sie im Zuge der Unfallabwicklung bzw. Unfallregulierung gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung verschiedene Forderungen geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld, falls Sie körperliche Verletzungen erlitten haben.

Es hat geknallt. Was soll ich tun?

Auch wenn es grundsätzlich gilt, den nachfolgenden Verkehr nach einem Verkehrsunfall nicht zu behindern, so ist es für die Frage der Haftung aus dem Unfall sehr wichtig, die Endposition der Fahrzeuge zu kennen. Daher gilt:

Bleiben Sie ruhig. steigen Sie aus und sichern Sie - soweit erforderlich - die Unfallstelle ab (Warndreieck).

Wenn es keine Verletzten gibt, deren Versorgung natürlich immer oberste Priorität hat, weisen Sie den anderen Unfallbeteiligten darauf hin, dass er sein Fahrzeug erst einmal nicht versetzen soll. Machen Sie Fotos mit Ihrem Handy und warten Sie auf die Polizei.

Soll ich die Polizei rufen?

So eindeutig die Unfallverursachung auch sein mag: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei! Nicht selten herrscht nach dem Unfall noch Einigkeit über den Unfallhergang, bei der Schadenanzeige an die Versicherung wird der Hergang dann aber ganz anders geschildert. Zwar ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung nicht bindend. Aus einer Unfallanzeige ergeben sich aber zum Teil sehr hilfreiche Informationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichweise hilfreich sein können.

Wir helfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall und setzen Ihre Ansprüche durch!

Verkehrsunfälle sind nicht nur ärgerlich, sie kosten auch Zeit. Damit Ihr Unfall Sie nicht auch noch Geld kostet, stehen Ihnen unsere Rechts- und Fachanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Und das Beste: Die Kosten unserer Tätigkeit trägt der gegnerische Versicherer, wenn Ihr Unfallgegner den Unfall verursacht hat.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Werkstätten, Mietwagenunternehmen und der gegnerischen Versicherung.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

  • Gut aufgestellt

    Fahrzeugschaden, Wertminderung, Gutachterkosten, Leihwagen - Wir setzen alle Ansprüche für Sie durch.

  • Personenschaden

    Unsere Rechts- und Fachanwälte sind in der Abwicklung von Personenschäden spezialisiert. Grade in schweren Fällen ist Expertise gefragt. Sprechen Sie uns an.

Ihre Fragen zum Verkehrsunfall - Wir sind für Sie da.

1
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin über unseren online Terminkalender.

2
Anliegen schildern

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte kennen und schildern Sie Ihr Anleigen.

3
Beratung vom Experten

Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ausgezeichnete Qualität

Ausgezeichnet im Verkehrsrecht

In einer Umfrage unter zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sticht advomano erneut heraus: Der Stern zeichnet advomano erneut als eine der besten Kanzleien im Verkehrsrecht aus (05/2022). Bemerkenswert: Auch im Versicherungsrecht ist unsere Kanzlei erneut ausgezeichnet worden. Deutschlandweit gelang es lediglich sieben anderen Kanzleien eine Doppelauszeichnung zu erreichen. "Wir sind stolz, dass es uns gelungen ist, erneut für unsere fachliche Expertise ausgezeichnet zu werden. Durch ständige Fort- und Weiterbildung schaffen wir die Möglichkeit, Mandanten auch in unübersichtlichen Fällen stets optimal zu beraten", freut sich Rechtsanwalt Jörg Elsner über den Erfolg. Sie haben Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht? Sprechen Sie uns an!

Ausgezeichnet im Versicherungsrecht

In einer Umfrage unter zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sticht advomano auch im Versicherungsrecht erneut heraus: Die Zeitschrift Capital zeichnet advomano als eine der besten Kanzleien im Versicherungsrecht aus (06/2021). Bemerkenswert: Auch im Verkehrsrecht ist unsere Kanzlei erneut ausgezeichnet worden. Deutschlandweit gelang es lediglich sieben anderen Kanzleien eine Doppelauszeichnung zu erreichen. "Insbesondere das Versicherungsrecht ist für die Betroffenen ein sehr sensibler Bereich. Der Versicherungsnehmer vertraut auf seinen Versicherungsschutz, wird aber im Schadensfall häufig mit unerwarteten Einwendungen des Versicherers konfrontiert. Das sorgt für wirtschaftliche Unsicherheiten. Wir freuen uns daher besonders, in diesem wichtigen und zugleich rechtlich komplexen Bereich nun auch als Kanzlei ausgezeichnet worden zu sein", sagt Rechtsanwalt Jan Kemperdiek. Sie haben Fragen rund um das Thema Versicherungsrecht? Sprechen Sie uns an!

Ausgezeichnet als digitale Top-Kanzlei

Wir sind digitale Top-Kanzlei. Wir bieten unseren Mandanten erstklassigen Service, und das vollständig digital. Egal ob per Mail, Telefon- oder Videocall. WIr sind für unseren Mandanten da. Die vollständig digitale Aktenbearbeitung rundet unsere Dienstleistung ab und beschleunigt Ihre Mandantsbearbeitung. Sprechen Sie uns auf die Webakte an. Kennen Sie eigentlich schon unseren digitalen Aufnahmebogen und die vielen weiteren digitalen Services?

Unsere Tipps für eine erfolgreiche Schadenregulierung

Damit die Regulierung eines Verkehrsunfalls erfolgreich verläuft, sind gleich nach dem "Knall" wichtige Dinge zu beachten. Wir helfen Ihnen, sich im Schadenfall richtig zu verhalten.

Das richtige Verhalten nach dem Unfall

Kommt die Polizei auch zu einem Parkplatzunfall?

Das hängt von der Art des Parkplatzes ab. Soweit sich der Unfall vor einem Supermarkt ereignet hat, kommt die Polizei im Regelfall zum Unfallort. So oder so gilt: Ein Anruf kostet nichts!

Darf ich mit dem anderen Unfallbeteiligten reden?

Dagegen spricht erst einmal nichts. Aber auch hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Häufig ist man durch den Verkehrsunfall geschockt und entsprechend aufgeregt. Zur Beruhigung kommt einem schnell ein Schuldeingeständnis oder eine Entschuldigung über die Lippen. Versichern Sie sich, dass der andere Beteiligte unverletzt ist. Es ist aber ratsam, Angaben zum Schadenhergang erst gegenüber der Polizei abzugeben.

Geben Sie in keinem Fall ein mündliches oder gar schriftliches Schuldeingeständnis ab, auch nicht, wenn die Polizei Sie als Verursacher ausmacht. Auch Polizisten können sich irren.

Der andere Beteiligte ist geflüchtet. Was tun?

Sofern erkannt, notieren Sie sich sofort das Kennzeichen sowie Marke und Farbe des anderen Autos. Suchen Sie nach Zeugen in der Nähe, die etwas beobachtet haben können. Verständigen Sie sofort die Polizei.

Nach dem Unfall melden sich Zeugen, die ich vorher nicht gesehen habe.

In der Aufregung kann ein Zeuge schon einmal zunächst nicht wahrgenommen werden. Der Zeuge kann den Unfall also in der Tat gesehen haben. Telefoniert der andere Unfallbeteiligte aber, woraufhin ein "Bekannter", "Freund" oder sonstiger Zeuge auftaucht, weisen Sie die Polizei auf Ihre Bedenken hin, dass dieser Zeuge erst nach dem Unfall dazu gekommen ist. Lassen Sie sich auch hier nicht auf Gespräche mit dem Zeugen oder sonstigen Dritten ein.

Ich habe einen Zeugen, der in meinem Fahrzeug saß. Soll die Polizei ihn befragen?

Nicht selten bleiben Beifahrer im Fahrzeug sitzen, während die Unfallaufnahme der Polizei läuft. Sofern Ihr Beifahrer etwas zum Hergang sagen kann, soll er sich bei der Polizei vor Ort melden und eine Aussage machen. In jedem Fall sollte er aber auf der polizeilichen Unfallmitteilung erfasst werden.

Der Umgang mit der eigenen Versicherung

Ich bin an dem Verkehrsunfall nicht schuld. Soll ich meine Versicherung trotzdem informieren?

Egal, ob der andere Unfallbeteiligte seine Schuld einräumt, die Polizei Sie als den Geschädigten sieht oder Sie den Unfall vielleicht sogar selbst verursacht haben. Es ist im Grundsatz immer gut, seiner eigenen Kfz-Versicherung den Unfall kurz zu melden. Bitte beachten Sie, dass hierzu eine Frist von 7 Tagen gilt.

Auch, wenn sie den Unfall nicht verursacht haben, ist es gut, die eigene Versicherung zeitnah über den Hergang zu informieren. Es kann nämlich sein, dass der eigentliche Unfallverursacher die Schuld sehr wohl bei Ihnen sieht und Ihre Versicherung in Anspruch nehmen möchte.

Soweit Sie von Ihrer Versicherung aufgefordert werden, den Schaden schriftlich zu schildern, kommen Sie dem bitte nach.

Ich werde von dem Anwalt meines Unfallgegners angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Was soll ich tun?

Manchmal haben Rechtsanwälte Probleme, die zuständige Kfz-Versicherung ausfindig zu machen. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie selbst ein solches Schreiben erhalten. Auch hier gilt: Ruhe bewahren.

Leiten Sie das Schreiben an Ihre Versicherung weiter und bitten Sie diese, dem gegnerischen Anwalt zu antworten. Ihre Versicherung hat die Aufgabe zu prüfen, ob Ansprüche berechtigt sind oder abgelehnt werden müssen.

Sollten Sie eine Klageschrift erhalten, leiten Sie diese bitte sofort an Ihren Kfz-Versicherer weiter. Bitte denken Sie daran, dass in diesem Fall zum Teil recht kurze Fristen laufen, die nicht verpasst werden sollten.

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, wenden Sie sich bitte ebenso wie bei einer Klage direkt an Ihre Versicherung. Sollte die Zeit knapp sein und Sie niemanden erreichen, legen Sie bitte selbst zunächst Widerspruch ein und melden Sie sich schnell bei Ihrer Versicherung.

Übrigens: Sollten Sie verklagt werden, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Versicherung darf diesen Anwalt aussuchen. Sie müssen sich hier also um nichts weiter kümmern.

Erste Schritte der Schadenregulierung - Was ist zu tun?

Grundsätzliches zur Schadenbezifferung

Jeder Kfz-Versicherer hat die Aufgabe, eigenständig zu prüfen, wer für den Verkehrsunfall haftet. Dabei kommt es auch zu sogenannten Haftungsteilungen. Bitte beachten Sie also bei allen Kosten, die Sie nach dem Verkehrsunfall auslösen, dass Sie auf diesen Kosten - und sei es erst einmal nur für eine gewisse Zeit - sitzen bleiben könnten. Verhalten Sie sich bei kostenauslösenden Maßnahmen also am besten so, als müssten Sie den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen.

Kann ich einen Sachverständigen beauftragen?

Damit Sie Schäden überhaupt durchsetzen können, müssen Sie zuerst deren Höhe kennen. Grundsätzlich darf ein Geschädigter hierzu ein sogenanntes Schadengutachten eines Sachverständigen einholen.

Bitte beachten Sie aber, dass es bei Bagatellschäden (z. B. minimale Lackkratzer) meistens ausreicht, einen Kostenvoranschlag einer Marken- oder freien Fachwerkstatt einzuholen. Sollten das Honorar des Sachverständigen annähernd so hoch sein wie der Fahrzeugschaden selbst oder diesen gar übersteigen, lehnen Versicherer die Übernahme des Sachverständigenhonorars häufig (und dann auch zu recht) ab.

Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher. Wie bleibe ich mobil?

Sie haben den Anspruch, den Ausfall Ihres Fahrzeugs aufzufangen. Hierzu können Sie entweder ein Mietfahrzeug anmieten oder aber den sogenannten Nutzungsausfall für die Zeit geltend machen, in der Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung stand.

Versicherer zahlen diese Kosten aber nicht unbegrenzt. Sie sind unabhängig vom Versicherer dazu verpflichtet, die Reparatur Ihres Fahrzeugs nicht unnötig zu verzögern. Ist die von Ihnen beauftragte Werkstatt überlastet oder wartet diese auf Ersatzteile, kann Ihnen das aber nicht angelastet werden.

Soweit Sie über ein Zweitfahrzeug verfügen, kann Ihr Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall entfallen, soweit Sie weiterhin mobil sind.

Ist es ratsam, den Fahrzeugschaden sofort beheben zu lassen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit reparieren lassen können. Ist die Unfallverursachung aber unklar oder der andere Beteiligte gar flüchtig, empfiehlt es sich aus Beweissicherungsgründen vor der Reparatur viele digitale Fotos von Ihrem Fahrzeug und insbesondere vom Unfallschaden zu machen. Diese Beweissicherung, die Sie z.T. selbst vornehmen können, ermglicht auch nach einer Reparatur den Nachweis der Schadenshöhe.

Und jetzt zum Anwalt?

Im Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind in der Lage, Sie in der aufwändigen und nervenaufreibenden Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall zu unterstützen. Dabei kann es "nur" um Fragen zur Schadenshöhe, aber auch um komplexe Haftungsfragen, beispielsweise nach einem Kettenunfall oder sogar um Personenschäden gehen.

Die Versicherung Ihres Unfallgegners ist verpflichtet, neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug und den s.g. Nebenkosten auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung zu tragen. Aufgrund der Schwierigkeit der Schadensabwicklung ist es daher in allen Fällen ratsam, zunächst eine Beratung bei Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!