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Unsere Honorare und Kosten

advomano Rechtsanwälte
Honorare & Kosten
 

Kostentransparenz

Honorar und Kosten

Die erste unverbindliche Kontaktaufnahme zu uns ist stets kostenlos.

Die Kosten einer Erstberatung hängen ab vom Umfang der Beratung und der Bedeutung des Falles. In der Regel betragen die Kosten zwischen 50,00 und 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bevor wir mit unserer Beratung beginnen schätzen wir für Sie die Kosten unserer Beratung ein. Ist nach der Beratung eine weitere Tätigkeit durch uns erforderlich, rechnen wir nach den Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach einer mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung ab. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist eine Vergütung in Abhängigkeit vom sogenannten Gegenstandswert vorgesehen, in besonderen Verfahren, z.B. im Sozial- oder Strafrecht, gibt es auch s.g. Rahmengebühren.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Hierfür bedraf es einer Deckungszusage der Versicherung, die wir gern für SIe einholen. Sollte Sie es wünschen, werden wir auch gerne gegen ein Zeithonorar tätig, welches wir vor unserer Tätigkeit vereinbaren. In besonderen Fällen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sinnvoll. Für Dauermandate bieten wir alternative Vergütungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!

Ein Hinweis:

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist grundsätzlich kostenpflichtig, da es uns aus rechtlichen Gründen unseres Standes- und Berufsrechts nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet ist, auf die Geltendmachung bestimmter Gebühren zu verzichten. Bitte informieren Sie sich daher auch im eigenen Interesse über die anfallenden Kosten. Wir beraten Sie hierzu gern!