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Baurecht aktuell Erstattung von Kosten für Privatgutachten

Da technische Geschehensabläufe immer komplexer werden, wird gerade für Bauherren das Erkennen der Zusammenhänge zunehmend schwieriger. Insofern liegt die Beauftragung einer sachverständigen Person (Gutachter) zur Vorbereitung häufig auf der Hand. Hierüber lässt sich leicht Aufschluss darüber erlangen, ob überhaupt Mängel vorliegen, wie gravierend diese sind und welcher baubeteiligte hierfür die technische Verantwortung trifft.

Während der Bauausführung kann ein Privatgutachter helfen, Fragen zur Abnahme von Bauleistungen, Kontrollen von durchgeführten Mangelbeseitigungsmaßnahmen, baubegleitenden Qualitätskontrolle etc. zu klären. Auch während eines bereits eingeleiteten Verfahrens kann der Privatsachverständige helfen, den eigenen Vortrag zu ergänzen und Ausführungen eines vom Prozessgegner beigebrachten Gutachtens oder eines gerichtlich bestellten Sachverständigen Gutachten zu widerlegen.

Die Vergütung eines Privatgutachters ist in der Regel in einem Prozess von demjenigen, der die Mängel verursacht hat, zurückzuerstatten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, Kontakt zu einem Privatsachverständigen herzustellen. Wir arbeiten eng mit dem von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, Herrn Michael Schüler zusammen. Hiermit lässt sich bereits im Vorfeld klären, wie die Chancen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen stehen und insbesondere, wer konkret in Anspruch genommen werden kann.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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