Zivilrecht aktuell Recht auf Zufahrt -Notwegerecht-
Das Bundesgerichtshofurteil vom 14. März 2025, Aktenzeichen V ZR 79/24, beleuchtet ein alltägliches Problem, das viele Grundstückseigentümer betrifft: die Frage des Notwegerechts. Das Notwegerecht erlaubt bestimmten Eigentümern, fremdes Gelände zu überqueren, um Zugang zu ihrem ansonsten abgeschiedenen Grundstück zu erhalten. Noch bedeutender wird dieses Recht, wenn der Gebrauch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs zum Parken auf dem eigenen Grundstück beinhaltet.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Eigentümer eines sogenannten „gefangenen“ Wohngrundstücks auf das Recht, über ein benachbartes Grundstück zu fahren und auf seinem eigenen Grundstück zu parken. Das Grundstück ist von anderen Immobilien umgeben und hatte keine direkte Verbindung zu einer öffentlichen Straße. Der Eigentümer war daher auf den Zugang über Nachbars Land angewiesen.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Notwegerecht nicht nur den Durchgang, sondern auch die Zufahrt mit einem Kraftfahrzeug beinhaltet. Diese Entscheidung beruft sich auf die Notwendigkeit, das Wohngrundstück vollständig nutzen zu können, gerade im Hinblick auf moderne Mobilitätsbedürfnisse ist also auch das Befahren mit einem Kraftfahrzeug umfasst. Die Notwendigkeit einer höheren Notwegrente, des Nachbarn der sein Grundstück zur Verfügung stellen muss, wurde ebenfalls berücksichtigt, um einen fairen Ausgleich für den Nachbarn zu gewährleisten.
Hinter dieser Entscheidung standen mehrere Überlegungen. Zentral war der Gedanke, dass ein Grundstück sinnvoll und voll genutzt werden können muss, insbesondere dann, wenn es sich um ein Zuhause handelt. Ohne das Parken wäre die Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich eingeschränkt. Die Rechtsprechung stärkte damit die Rechte von Grundstückseigentümern, die auf ein Notwegerecht angewiesen sind, und erklärte, dass die Interessen derjenigen berücksichtigt werden müssen, die unter schwierigen logistischen Umständen leben.
Im Fazit demonstriert dieses Urteil die Ausrichtung der deutschen Rechtsprechung auf Ausgleich und Fairness sowohl für Eigentümer abgeschiedener Grundstücke als auch für deren Nachbarn. Es stärkt die gesetzlichen Rechte und zeigt, dass die Nutzung eines Grundstückes auch das Parken beinhalten kann, um der Lebensrealität gerecht zu werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2025 Aktenzeichen: V ZR 79/24