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Mietrecht aktuell Hat der Vermieter das Recht die vermietete Wohnung zu betreten?

Es kann zu unangenehmen Situationen kommen, wenn der eigene Vermieter die vermietete Wohnung betreten möchte. Die Wohnung ist ein sehr privater Raum. In der Regel ist nicht gewollt, dass diesen Raum fremde Menschen betreten. Nun stellt sich aber die Frage, ob der Mieter dem Vermieter den Zutritt verweigern darf.

Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 26.04.23, VIII ZR 420/21 beschäftigen.

Im Ergebnis steht dem Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht der Wohnung zu. Eine Verpflichtung zur Kooperation ergibt sich aus dem Gesetz für die Fälle von Instandsetzungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten. Ansonsten darf der Vermieter nur dann die Wohnung gegen den Willen des Mieters betreten, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.

Im konkreten Fall forderten die Kläger die Beklagte auf, ihnen Zutritt zur Wohnung in Begleitung von Immobilienmaklern und Kaufinteressenten zu gestatten. Die Beklagte lehnte dies unter Verweis auf ihre schwerwiegende psychische Erkrankung ab. Der BGH ist der Ansicht, dass auch in diesem Fall eine Besichtigung unter Umständen ermöglicht werden muss. Die Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten stellt grundsätzlich einen solchen sachlichen Grund dar, der es dem Vermieter erlaubt, die Wohnung zu betreten. Der Verweis der Beklagten auf ihre psychische Erkrankung könnte dem aber entgegenstehen.

Allerdings nur dann, wenn es der Beklagten aufgrund ihrer Krankheit nicht möglich wäre, sich während des Besichtigungstermins durch einen nahen Angehörigen oder Rechtswalt vertreten zu lassen. Ob das in diesem Fall so ist, durfte der BGH nicht entscheiden. Das ist Aufgabe der Vorinstanz. Der Rechtsstreit wurde also mit den Hinweisen des BGH aus seinem Urteil zurückverwiesen an das LG Nürnberg-Fürth.

Insgesamt hat der BGH mit seiner Entscheidung die Rechte von Vermietern gestärkt. In der Regel wird ein Vermieter wohl kein Interesse daran haben, die Wohnung seines Mieters ohne sachlichen Grund zu betreten.

BGH-Urteil vom 26.04.23, VIII ZR 420/21

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