Die Vorschriften für Gewerberaummietverhältnisse unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von denen für Wohnraummietverhältnisse. Insbesondere besteht bei gewerblichen Mietverhältnissen weder ein besonderer Kündigungsschutz noch die sog. Sozialklausel, also das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Kündigung. Im Gewerbemietrecht kann die Ausgestaltung des Mietvertrages von großer Bedeutung sein, da diese oftmals für eine lange Dauer eingegangen und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden.
Immobilien und gewerbliches Mietrecht
Nichts anderes gilt bei der Auswahl und dem Erwerb der gewerblichen Immobilie. Aufgrund der hohen Investition müssen Risiken beim Kauf im Vorhinein aufgedeckt und kalkuliert werden.
Ob Immobilie oder Mietobjekt - wir helfen Ihnen:
- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen
- anwaltliche wie notarielle Beratung beim Immobilienerwerb
- Problemlösungen bei der Durchführung des Miet- und Pachtverhältnisses, z.B. Nebenkostenabrechnungen, bei Mängeln der Mietsache (Minderungsrechte, Erfüllungsanspruch), Schönheitsreparaturen, Aufwendungsersatzansprüche)
- Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Mietverhältnissen durch ordentliche und / oder fristlose Kündigungen
- Hilfe bei den Mietsicherheiten, Rückzahlung/Abrechnung der Mietkaution
- Vertretung in Mietstreitigkeiten vor Gericht, insbesondere Räumungs- und Zahlungsklagen sowie einstweiliger Rechtsschutz
- Beratung bei der Planung und Durchführung baulicher Veränderungen
Unser Team für Immobilien- und Mietrechtsfragen:
Matthias Bentlage
Rechtsanwalt, Notar, Partner
Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Erbrecht
advomano Rechtsanwälte
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