Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Die Verwaltung erlässt Gebote, Verbote und erteilt Genehmigungen. Manchmal tut sie aber auch einfach nichts - Sie kennen das. Manchmal wird schon der "kleine Gang zum Amt" zur Odysse. Was bei Genehmigungsverfahren oder ähnlichem wie genau zu laufen hat, ist für den Laien oft nicht nachvollziehbar. Und: Die Verwaltung - also die Exekutive - darf nicht nicht alles: sie hat sich an Recht und Gesetz zu halten, insbesondere an die Grundrechte. Bevor der Verwaltungsakt tatsächlich zum Akt wird, helfen wir Ihnen gerne.
Ihre Fachanwälte für Verwaltungsrecht
Unsere Expertise im Verwaltungsrecht
- Bau- und Raumordnungsrecht, insbesondere auch öffentliches Baunachbarrecht
- Beamtenrecht, Streitfragen um Ernennung, Besoldung und u.a.
- Naturschutzrecht, z.B. Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Fällen von Bäumen
- Polizei- und Ordnungsrecht, z.B. Heranziehung zu Abschleppkosten
- Prüfungsrecht, z.B. Klage gegen die Nichtzulassung zu einer Prüfung, Bewertung
- Schulrecht, Benotung, Versetzung
- Verkehrsrecht, insbesondere Fahrerlaubnisrecht, Erteilung und Entzug der Fahrerlaubnis
- Waffenrecht, Waffenschein, Erlaubniserteilung und Entzug
- Wirtschafsverwaltungsrecht, z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, sonstigen Genehmigung
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Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner
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