Schon Kurt Tucholsky hat gesagt: „Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben.“ Daran ist so manch wahres - und es macht eine Schadenregulierung kompliziert. Nicht selten wird schon darüber gestritten, wer den Verkehrsunfall eigentlich verursacht hat. Abgesehen davon ist die Frage, welche Ansprüche dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls zustehen, mittlerweile eine Spezialmaterie geworden. Allein der BGH hat mit einer Vielzahl von Entscheidungen eine Art Sonderrechtsprechung "Auto" entwickelt. Mit uns fahren Sie sicher durch die Wirren des Verkehrsrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht
- der Durchsetzung des Fahrzeugschadens (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigengebühren)
- Unfällen im Ausland
- Problemen mit der eigenen Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung
- Fahrzeugflotten bundesweit tätiger Unternehmen
- Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern und Tieren
- Vertretung beim Regress der eigenen Versicherung
- der Bezifferung und Durchsetzung von Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse).
Ihre Fach- und Rechtsanwälte für Verkehrsrecht
Jörg Elsner, LL.M.
Rechtsanwalt, Notar, Partner
Fachanwaltschaften:
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58095 Hagen
Deutschland
Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.
Rechtsanwalt
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Verkehrsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht
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Daniel Buchholz
Rechtsanwalt
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