Probleme beim Autokauf - Rücktritt und Anfechtung
Sie haben kürzlich von einem Händler entweder einen neuen oder gebrauchten Wagen gekauft und bemerken nun, dass das Fahrzeug Mängel aufweist. Möglicherweise gibt es Probleme mit dem Motor oder der Elektronik oder es können gleich mehrere Defekte vorhanden sein.
Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs vom Händler haben Sie immer alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Dazu gehören das Recht auf Nachbesserung, möglicherweise Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz und Preisnachlass. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für ein neues Fahrzeug beträgt zwei Jahre. Das bedeutet, der Händler haftet für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren oder zumindest in dieser Zeit entstanden sind. Der Händler kann diese Haftung nicht gegenüber Verbrauchern ausschließen oder begrenzen.
Als Verbraucher haben Sie auch den Vorteil, dass für die ersten sechs Monate (bei Verträgen ab 2022 im ersten Jahr) nach dem Kauf vermutet wird, dass ein auftretender Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Was sind meine Rechte als Käufer im Fall von Mängel?
Wenn Sie ein Auto gekauft haben und dieses Mängel aufweist, können Sie grundlegend Nachbesserung verlangen. Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorhanden war.
Es kommt hierbei allerdings auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Handelt es sich um einen Vertrag mit einem privaten Verkäufer, darf dieser die Haftung für Mängel an dem Auto mit Ausnahme von Garantiezusagen und arglistig verschwiegenen Mängeln ausschließen.
Haben Sie von einem gewerblichen Verkäufer gekauft, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren, die allerdings in der Regel auf 1 Jahr verkürzt wird.
Werden die Mängel trotz entsprechender Aufforderung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, stehen Ihnen weitere Rechte zu.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt und erstreckt sich auf mindestens 1 Jahr für alle Mängel, die der Wagen bei Übergabe hatte.
Die Garantie wird vom Verkäufer selbst angeboten, ist teilweise im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Es wird eine Garantie zur Reparatur gemäß der Garantieunterlagen vereinbart. Weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Kaufpreisminderung sind in der Regel von der Garantie nicht umfasst.
So können Sie Ihre Ansprüche jetzt kostenlos prüfen lassen
Wir helfen Ihnen bei Problemen beim Autokauf!
Egal ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug - zu Mängeln kommt es immer wieder. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte gegen den Verkäufer durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie schon bald ein mangelfreies Fahrzeug nutzen können. Die Mängel lassen sich nicht ohne Weiteres beheben oder Sie haben - ohne es zu wissen - ein Unfallfahrzeug gekauft? Auch hier helfen wir Ihnen, das Fahrzeug zurückzugeben und Ihr Geld zurückzuerhalten.
-
Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Rechtschutzversicherung und Gerichten.
-
Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Rechte optimal durchsetzen.
-
Gut aufgestellt
Wir arbeiten mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen, die Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen können. Die Kosten trägt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.
Ihre Rechtsanwälte bei Ärger mit dem Autokauf
Ausgezeichnete Qualität
Damit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem problematischen Autokauf optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:
advomano Tipps bei Problemen beim Autokauf
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist es in der Regel unerheblich, wann der Mangel aufgetreten ist. Der Verkäufer übernimmt mit der Garantievereinbarung die Reparatur – meist anteilig.
Verträge sind bindend. Wenn der Autokauf nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist, stellt dies grundsätzlich keinen Rücktrittsgrund dar.
Ein Rücktritt kommt nur bei Vorliegen eines erheblichen Mangels überhaupt in Betracht. Dies hängt von dem konkreten Mangel und den Umständen im Einzelfall ab. Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Rücktritt bei Ihrem Autokauf sinnvoll ist.
Beseitigt der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer hierfür angemessenen Frist, haben Sie das Recht auf die sog. Wandlung.
Das bedeutet für Sie, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet verlangen können. Anstelle des Rücktritts können Sie ebenfalls die Kaufpreisminderung geltend machen.
Beachten Sie bitte, dass Sie in der Regel nicht den vollständigen Kaufpreis zurückerhalten. Sie müssen sich die Nutzungsvorteile in Form der von Ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Reparatur oder Rückabwicklung des Vertrags haben, kann der Verkäufer Ihnen aus Kulanz entgegenkommen und der Reparatur oder Rückabwicklung zustimmen.
Der Eintritt aus Kulanzgründen wird von dem Verkäufer intern geprüft. Mit der Kulanz kann eine Lösung in Ihrer Angelegenheit herbeigeführt werden.
Stellen Sie das Fahrzeug schnellstmöglich zur Nachbesserung zur Verfügung. Damit können lange Wartezeiten vermieden werden. Wenn sich die Gegenseite zur Reparatur bereit erklärt, dann vereinbaren Sie, dass diese erst erfolgt, wenn tatsächlich auch alle notwendigen Ersatzteile vorrätig sind.
Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Ihnen für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Eine Ausnahme hiervon greift dann ein, wenn der Verkäufer an dem Mangel ein Verschulden trifft. In diesem Fall können Sie die Kosten für die Ersatzmobilität geltend machen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kosten der Nacherfüllung zu tragen. Hierzu gehören auch Aufwendungen Ihrerseits, die erforderlich waren, um das Auto der Gegenseite zur Verfügung zu stellen. Hiermit sind insbesondere notwendige Transportkosten gemeint.
Da Sie in diesem Fall jedoch mit den Kosten in Vorleistung treten müssten, empfiehlt es sich, dem Verkäufer zunächst die Abholung vorzuschlagen. Oftmals kann der Verkäufer das Fahrzeug günstiger zum Zwecke der Nacherfüllung zu seiner Werkstatt bringen.
Die Abwicklung von der Nacherfüllung bis hin zur Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses wegen Rücktritts bietet einige Fallstricke und Besonderheiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Anspruch mit Erfolg durchzusetzen.