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Anwalt für Abwehr von Abmahnungen

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Achtung : Viele Abmahnungen sind unberechtigt. Allerdings verhindert eine Abmahnung in der Personalakte häufig die weitere Entwicklung. Handeln Sie schnell und lassen Sie unberechtigte Abmahnungen aus Ihrer Personalakte entfernen!

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Ihre Rechtsanwälte im Arbeitsrecht für die Abwehr von Abmahnungen

Im beruflichen Alltag können verschiedene Situationen auftreten, die zu Unzufriedenheit beim Arbeitgeber führen und möglicherweise zu Abmahnungen führen. Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass nicht alle ausgesprochenen Abmahnungen auch berechtigt sein müssen.

Bewahren Sie daher Ruhe und vermeiden Sie Gefühlsausbrüche! Anders als bei einer Kündigung muss auf eine Abmahnung nicht schnell reagiert werden. Wenn Sie Ihre Abmahnung abwehren möchten, müssen keine Fristen eingehalten werden. Überlegen Sie daher in Ruhe zu Hause oder mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht, was Sie tun können und möchten.

Wir informieren Sie darüber, was Sie über eine Abmahnung wissen müssen und wie Sie als Arbeitnehmer dagegen vorgehen können.

Welche Funktion hat eine Abmahnung?

Im Allgemeinen erfüllt eine Abmahnung zwei Hauptfunktionen: als Warnung und zur Dokumentation.

Primär hat die Abmahnung eine Warnfunktion und dient als Rüge an den Arbeitnehmer. Falls der Arbeitnehmer ein Verhalten zeigt, das dem Arbeitgeber missfällt oder gegen den Arbeitsvertrag verstößt, soll er durch die Abmahnung darauf aufmerksam gemacht werden. Der Arbeitnehmer erhält somit eine zweite Chance, sein Verhalten zu ändern oder es nicht mehr zu wiederholen. Gleichzeitig wird ihm aber auch klargemacht, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden wird, sollte das Fehlverhalten erneut auftreten.

Des Weiteren hilft die Abmahnung dem Arbeitgeber dabei, das Verhalten des Mitarbeiters zu dokumentieren. Im Falle einer Kündigung und eines eventuellen Kündigungsschutzprozesses muss der Arbeitgeber begründen, warum die ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt ist und als das mildeste Mittel angesehen wird, also verhältnismäßig ist. Wird das bereits abgemahnte Verhalten erneut gezeigt und dient als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung, kann oft davon ausgegangen werden, dass die Kündigung verhältnismäßig ist.

Wie kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, die Abmahnung zunächst von Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Dabei kann sich herausstellen, dass die Abmahnung inhaltlich inkorrekt ist oder nicht alle formellen Voraussetzungen korrekt erfüllt wurden.

Es ist jedoch nicht immer ratsam, gegen eine formell inkorrekte, aber inhaltlich berechtigte Abmahnung vorzugehen. Dadurch könnten Sie den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass es sich nur um eine Ermahnung und keine gültige Abmahnung handelt. Dies wiederum könnte den Arbeitgeber dazu veranlassen, eine korrekte Abmahnung auszusprechen, welche auch den formellen Anforderungen entspricht.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass die Abmahnung alle formellen Voraussetzungen einhält, es sich aber um keinen arbeitsvertraglichen Verstoß handelt, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Abmahnung abzuwehren:

  • Schreiben an den Arbeitgeber: Sie oder Ihr Rechtsanwalt können ein Schreiben verfassen und Ihre Sicht des Vorfalls erklären. Darin können Sie auch die Löschung der unrichtigen Abmahnung aus Ihrer Personalakte verlangen.
  • Gespräch mit dem Betriebsrat: Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, können Sie auch ein Gespräch mit diesem suchen. Der Betriebsrat ist dazu verpflichtet, die Anliegen des Arbeitnehmers anzunehmen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen, sofern der Betriebsrat das Anliegen des Arbeitnehmers für berechtigt hält.
  • Gerichtlicher Weg: Als letztes Mittel kann man auch gerichtlich gegen eine Abmahnung vorgehen. Dies sollte jedoch erst in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, da ein solcher Schritt das Betriebsklima in der Regel entscheidend verschlechtern kann.

Wir helfen Ihnen bei einer Abmahnung!

Abmahnungen sind in vielen Fällen nicht rechtens. Dennoch tauchen Sie in der Personalakte auf und verhindern Beförderungen und Gehaltserhöhungen. Wir helfen Ihnen die unberechtigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu entfernen.

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    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den Gerichten.

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    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

  • Gut aufgestellt

    Wir holen das Beste für Sie raus. Sollte sich die Abmahnung als begründet herausstellen, versuchen wir Ihnen Steine bei Ihrem beruflichen Werdegang dennoch aus dem Weg zu räumen.

Ihre Fragen zur Abmahnung - Wir sind für Sie da.

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Unsere Tipps für die erfolgreiche Abwehr einer Abmahnung

Damit die Abwehr der Abmahnung optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps für die erfolgreiche Abwehr einer Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, dieses zu korrigieren. Eine Abmahnung ist eine Vorstufe zur Kündigung und kann bei wiederholtem Fehlverhalten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Arbeitspflichten ausgesprochen werden. Sie ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann auch bei einem einmaligen Fehlverhalten ausgesprochen werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Abmahnung unberechtigt ist, können Sie dagegen vorgehen. Sie können z.B. eine Gegendarstellung verfassen oder einen Anwalt einschalten, der dann auf Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte klagen wird.

Was sind typische Gründe für eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene typische Gründe, die zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber führen können. Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber ausspricht, um auf ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung hinzuweisen. Hier sind einige häufige Gründe für eine Abmahnung im Arbeitsrecht:

Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen: Wiederholte Verspätungen oder unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz können zu einer Abmahnung führen.

Minderleistung oder schlechte Arbeitsergebnisse: Wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wiederholt unter den erwarteten Standards liegt oder die Qualität der Arbeit nicht den Anforderungen entspricht, kann eine Abmahnung erfolgen.

Verstoß gegen Arbeitsanweisungen oder Dienstanweisungen: Wenn der Arbeitnehmer wiederholt Anweisungen des Arbeitgebers missachtet oder gegen interne Regelungen verstößt, kann eine Abmahnung erfolgen.

Störung des Betriebsfriedens: Beleidigungen, Bedrohungen, Mobbing oder Konflikte am Arbeitsplatz können eine Abmahnung nach sich ziehen, da sie den Betriebsfrieden beeinträchtigen.

Diebstahl oder Unterschlagung: Strafbare Handlungen wie Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum können zu einer Abmahnung führen.

Verletzung der Verschwiegenheitspflicht: Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht bezüglich vertraulicher Informationen des Arbeitgebers können eine Abmahnung begründen.

Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz: Der Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar und kann zu einer Abmahnung führen.

Arbeitsverweigerung: Die Verweigerung der Arbeitsleistung ohne rechtfertigenden Grund kann ebenfalls zu einer Abmahnung führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abmahnung nicht automatisch zu einer Kündigung führt. Sie dient zunächst als Warnung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu verbessern. Dennoch können mehrere Abmahnungen in bestimmten Fällen eine Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn das Fehlverhalten fortgesetzt wird und keine Besserung eintritt. Im Falle einer Abmahnung sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um angemessen darauf zu reagieren.