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Ihre Rechtsanwälte im Sozialrecht für Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, auch bekannt als ALG I, besteht grundsätzlich für jeden, der arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat (siehe §§ 136 ff. SGB III). Obwohl die Voraussetzungen für die Bewilligung von ALG I recht überschaubar sind, können dennoch Streitigkeiten zwischen den Leistungsberechtigten und der Bundesagentur für Arbeit (kurz: Arbeitsamt) auftreten. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind vor allem im Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) zu finden. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht und Sozialrecht und steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zum Thema ALG I zu klären und Sie bei eventuellen Streitigkeiten mit der Arbeitsagentur kompetent zu vertreten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung und Unterstützung!

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld?

Der Begriff "Bürgergeld" ist ein Konzept für eine umfassende Reform der Sozialleistungen, bei dem verschiedene bestehende Sozialleistungen zu einer einzigen Zahlung zusammengeführt werden. Das Ziel ist es, ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit oder Einkommenssituation. Das Bürgergeld soll eine existenzsichernde Basis bieten und bürokratische Hürden reduzieren. Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst.

Im Gegensatz dazu steht das "Arbeitslosengeld" (ALG I), das eine spezifische Leistung für Arbeitnehmer ist, die ihre Beschäftigung verloren haben und sich arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosengeld wird in der Regel nur für eine begrenzte Zeit gewährt und hängt von den vorherigen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung ab. Es soll den Arbeitslosen finanziell unterstützen, während sie aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Der Hauptunterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld liegt also in ihrer Zielsetzung und Finanzierung. Das Bürgergeld strebt eine umfassende soziale Absicherung für alle Bürger an, unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit, während das Arbeitslosengeld gezielt denjenigen zugutekommt, die ihre Arbeit verloren haben und aktiv nach einer neuen Stelle suchen.

Wie lange und unter welchen Voraussetzungen kann ich Arbeitslosengeld erhalten, und wie hoch fällt es aus?

Wie lange Sie Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld haben, hängt von mehreren Faktoren ab. So kommt es darauf an, wie viele Monate Sie in den 5 Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Zudem hängt die Dauer der Zahlung auch vom Alter der Betroffenen ab. So nimmt die Anspruchsdauer ab dem 50. Lebensjahr gestaffelt zu.

Die Höhe des Anspruches berechnet sich nach dem Bruttoentgelt, das Sie im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit erhalten haben. Das Arbeitslosengeld beträgt dann grundsätzlich 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Hat der Versicherte Kinder, erhöht sich der Betrag auf 67 %.

Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um das Arbeitslosegeld und Bürgergeld

Von der Grundsicherung abhängig zu sein, ist belastend. Hinzu kommt, dass die Jobcenter es den Betroffenen häufig viel zu schwer machen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen können.

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    Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und klären alle Fragen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit Behörden, Sachverständigen und Gerichten.

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advomano Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Wie melde ich mich arbeitslos, und welche Pflichten habe ich als Arbeitsloser?

Sie müssen sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit online oder persönlich vor Ort, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Sollte für Sie zuvor bereits absehbar sein, dass Sie arbeitslos werden, empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig bereits arbeitssuchend zu melden. Hierdurch kann die Agentur für Arbeit Sie bereits frühzeitig bei Ihrer Jobsuche unterstützen. Zudem erhalten Sie hierdurch auch Ihre ersten Zahlungen pünktlich, da auch die Auszahlung des Arbeitslosengeldes einige Zeit in Anspruch nimmt.

Soweit möglich sollten Sie sich spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits arbeitssuchend melden.

Auch während des Bezuges von Arbeitslosengeld treffen Sie zahlreiche Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten. Ein Verstoß gegen diese kann zu Kürzungen Ihres Anspruches führen.

Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld?

Das Bürgergeld ersetzt ab 2023 das Arbeitslosengeld II.

Die Leistungen beziehen kann grundsätzlich, wer dem Arbeitsmarkt täglich mindestens drei Stunden zur Verfügung steht und damit erwerbsfähig ist. Zudem muss er seinen Wohnsitz in Deutschland haben und zwischen 15 Jahren und 67 Jahren alt sein.

Daneben können auch erwerbsunfähige Personen Bürgergeld beziehen, wenn sie mit erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Welche neuen Vermögensgrenzen gelten beim Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Sozialleistung. Demnach sind die Antragsteller zunächst gehalten, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Verfügen sie über ein Einkommen oder erhebliches Vermögen, erhalten sie keine Leistungen.

Erheblich ist das Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezuges - der sogenannten Karenzzeit - für den Haushaltsvorstand, wenn es einen Betrag von 40.000 € übersteigt. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beträgt der Vermögensfreibetrag 15.000 €. Ab dem zweiten Jahr des Leistungsbezuges beträgt der Vermögensfreibetrag dann für alle Haushaltsangehörigen 15.000 €.