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Datenschutzrecht aktuell Facebook - Scraping: OLG Hamm weist Klage ab

Das OLG Hamm hat sich in einer viel beachteten Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei ohne Zustimmung des Nutzers veröffentlichten persönlichen Daten im Internet ein Schadensersatzanspruch besteht. Konkret ging es hier um die Internetplattform Facebook. Das OLG hat die Klage abgewiesen.

In diesem Fall ging es um einen Datenleck, bei dem im April 2021 Unbekannte die Daten von etwa 500 Millionen Facebook-Nutzer im Internet veröffentlicht haben, darunter insbesondere auch die Kombination aus Name und Telefonnummer. Viele Anwaltskanzleien hatten daraufhin aufgrund dieses "Datenlecks" bundesweit Klagen gegen Meta als Betreiber von Facebook eingereicht.

Im Durchschnitt sind etwa 1.000,00 € Schmerzensgeld für die unzulässige Veröffentlichung von personenbezogenen Daten geltend gemacht worden.

Zwar sieht das Oberlandesgericht grundsätzlich einen Verstoß gegen die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung, auch sei es Aufgabe von Meta nachzuweisen, dass mit den Daten ordnungsgemäß umgegangen worden sei. Allerdings hat die Klägerin im hiesigen Verfahren dennoch keinen Schadensersatz erhalten. Hintergrund ist, dass es ihr nicht gelungen ist, eine einigermaßen schwerwiegende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte darzulegen und zu beweisen, die dann einen Schadensersatzanspruch/ein Schmerzensgeld rechtfertigen würde. Die Klägerin konnte hier lediglich angeben, "erschrocken" gewesen zu sein, was das OLG Hamm nicht ausreichen ließ.

OLG Hamm - Urteil vom 15. August 2023 – Az. 7 U 19/23

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