Rechtsanwalt für Gewaltschutz
Das Erleben von Gewalt am eigenen Körper, besonders in den vertrauten vier Wänden, verursacht physische und psychische Verletzungen. Die Entscheidung, sich rechtlich zur Wehr zu setzen, markiert bereits den ersten Schritt, um den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Als erfahrene Anwälte für Gewaltschutz verstehen wir die Bedeutung von juristischem Fachwissen und Expertise ebenso wie die unermessliche Wichtigkeit von Empathie. Unser Versprechen: Wir stehen Ihnen zur Seite!
Wenn Sie Opfer von (häuslicher) Gewalt wurden, stehen Ihnen eine Vielzahl rechtlicher Maßnahmen zur Verfügung, um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Wir bieten Ihnen umfassende juristische Unterstützung – kompetent und einfühlsam.
Was ist ein Annäherungsverbot?
Wer sich von einer Person bedroht, belästigt oder verfolgt fühlt, kann bei Gericht ein sog. Annäherungsverbot beantragen. Das Annäherungsverbot untersagt der Person, sich Ihnen oder beispielsweise Ihrer Wohnung innerhalb eines bestimmten Radius zu nähern.
Was ist ein Kontaktverbot?
Das Kontaktverbot kann zusätzlich zum Annäherungsverbot beantragt werden. Es verbietet jegliche Kontaktaufnahme beispielsweise durch Anrufe, E-Mails oder andere Fernkommunikationsmittel, aber auch die Kontaktaufnahme über Dritte.
Gewaltschutz - ein sensibles Thema!
Leider kommt es immer wieder vor: Gewalt in der Ehe. Dabei ist das Phänomen längst nicht mehr ein rein männliches. Partnerschaftsgewalt trifft jährlich allein in Deutschland über 140.000 Menschen. Doch der Betroffene hat sich längst nicht alles gefallen zu lassen. Kommt es zu psychischer oder gar körperlicher Gewalt, stehen dem Betroffenen zahlreiche Rechte zu.
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Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um einen Eilantrag bei Gericht und eine Wohnungsverweisung. Im Anschluss klären wir, wer die Wohnung behalten darf.
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Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
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Gut aufgestellt
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch weitere Beteiligte, vor allem die Kinder im Blick.
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An morgen denken
Wir schaffen Perspektiven, die auf lange Sicht den Erfolg unseres Handels sichern.
Ihre Profis in Gewaltschutzverfahren
Ihre Fragen zum Kontakt- und Annäherungsverbot - Wir sind für Sie da.
Damit die Durchsetzung eines Kontakt- und Annäherungsverbots optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:
advomano Tipps für eine erfolgreiche Durchsetzung von Kontakt- und Annäherungsverbot
Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass es bereits zu konkreten Vorfällen gekommen und es wahrscheinlich ist, dass auch weiterhin Vorfälle erfolgen werden.
Sowohl das Kontakt- als auch das Annäherungsverbot ist laut Gesetz zu befristen. Die Befristung beträgt in der Regel sechs Monate. Unter Umständen kann die Befristung jedoch auch länger andauern. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Bei Verstoß gegen ein Kontakt- oder Annäherungsverbot kann bei Gericht beantragt werden, dass ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft angeordnet wird.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich im Falle des Verstoßes gegen die Verbote unter Umständen auch um eine Straftat nach § 4 GewSchG handeln kann. Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Rechtsmittel gegen den Erlass eines Annäherungs- oder Kontaktverbotes besteht nicht. Sie können jedoch bei Gericht beantragen, dass eine sog. mündliche Verhandlung stattfindet, bei der beide Beteiligten angehört werden. Das Gericht entscheidet sodann, ob es bei den erlassenen Verboten bleibt oder nicht.
Ein Antrag auf Erlass eines Annäherungs- und/oder Kontaktverbotes muss beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden. Dabei kommt es gerade nicht darauf an, ob eine familiäre Bindung zwischen den beteiligten Personen besteht.