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Rechtsanwalt für Gewaltschutz

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Sie benötigen Gewaltschutz?! Wir helfen Ihnen!
 

Ihre Rechtsanwälte für Gewaltschutz

Das Erleben von Gewalt am eigenen Körper, besonders in den vertrauten vier Wänden, verursacht physische und psychische Verletzungen. Die Entscheidung, sich rechtlich zur Wehr zu setzen, markiert bereits den ersten Schritt, um den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Als erfahrene Anwälte für Gewaltschutz verstehen wir die Bedeutung von juristischem Fachwissen und Expertise ebenso wie die unermessliche Wichtigkeit von Empathie. Unser Versprechen: Wir stehen Ihnen zur Seite!

Wenn Sie Opfer von (häuslicher) Gewalt wurden, stehen Ihnen eine Vielzahl rechtlicher Maßnahmen zur Verfügung, um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Wir bieten Ihnen umfassende juristische Unterstützung – kompetent und einfühlsam.

Was ist ein Annäherungsverbot?

Wer sich von einer Person bedroht, belästigt oder verfolgt fühlt, kann bei Gericht ein sog. Annäherungsverbot beantragen. Das Annäherungsverbot untersagt der Person, sich Ihnen oder beispielsweise Ihrer Wohnung innerhalb eines bestimmten Radius zu nähern.

Was ist ein Kontaktverbot?

Das Kontaktverbot kann zusätzlich zum Annäherungsverbot beantragt werden. Es verbietet jegliche Kontaktaufnahme beispielsweise durch Anrufe, E-Mails oder andere Fernkommunikationsmittel, aber auch die Kontaktaufnahme über Dritte.

Gewaltschutz - ein sensibles Thema!

Leider kommt es immer wieder vor: Gewalt in der Ehe. Dabei ist das Phänomen längst nicht mehr ein rein männliches. Partnerschaftsgewalt trifft jährlich allein in Deutschland über 140.000 Menschen. Doch der Betroffene hat sich längst nicht alles gefallen zu lassen. Kommt es zu psychischer oder gar körperlicher Gewalt, stehen dem Betroffenen zahlreiche Rechte zu.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um einen Eilantrag bei Gericht und eine Wohnungsverweisung. Im Anschluss klären wir, wer die Wohnung behalten darf.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

  • Gut aufgestellt

    Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch weitere Beteiligte, vor allem die Kinder im Blick.

  • An morgen denken

    Wir schaffen Perspektiven, die auf lange Sicht den Erfolg unseres Handels sichern.

Ihre Profis in Gewaltschutzverfahren

Ihre Fragen zum Kontakt- und Annäherungsverbot - Wir sind für Sie da.

1
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin über unseren online Terminkalender.

2
Anliegen schildern

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte kennen und schildern Sie Ihr Anleigen.

3
Beratung vom Experten

Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Unsere Tipps für eine erfolgreiche Durchsetzung von Kontakt- und Annäherungsverbot

Damit die Durchsetzung eines Kontakt- und Annäherungsverbots optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps für eine erfolgreiche Durchsetzung von Kontakt- und Annäherungsverbot

Was ist die Voraussetzung für die Anordnung eines Annäherungsverbotes?

Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass es bereits zu konkreten Vorfällen gekommen und es wahrscheinlich ist, dass auch weiterhin Vorfälle erfolgen werden.

Wie lange gilt ein Kontakt- und Annäherungsverbot?

Sowohl das Kontakt- als auch das Annäherungsverbot ist laut Gesetz zu befristen. Die Befristung beträgt in der Regel sechs Monate. Unter Umständen kann die Befristung jedoch auch länger andauern. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen ein Kontakt- und Annäherungsverbot?

Bei Verstoß gegen ein Kontakt- oder Annäherungsverbot kann bei Gericht beantragt werden, dass ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft angeordnet wird.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich im Falle des Verstoßes gegen die Verbote unter Umständen auch um eine Straftat nach § 4 GewSchG handeln kann. Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kann ich mich gegen ein Annäherungs- oder Kontaktverbot wehren?

Ein Rechtsmittel gegen den Erlass eines Annäherungs- oder Kontaktverbotes besteht nicht. Sie können jedoch bei Gericht beantragen, dass eine sog. mündliche Verhandlung stattfindet, bei der beide Beteiligten angehört werden. Das Gericht entscheidet sodann, ob es bei den erlassenen Verboten bleibt oder nicht.

Wo kann ich ein Annäherungs- oder Kontaktverbot beantragen?

Ein Antrag auf Erlass eines Annäherungs- und/oder Kontaktverbotes muss beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden. Dabei kommt es gerade nicht darauf an, ob eine familiäre Bindung zwischen den beteiligten Personen besteht.