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Anwalt für Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt

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Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Unterhalt - einfach, schnell, unkompliziert . Mit unserer kostenlosen Mandanten-App e.syone können Sie Ihren Fall direkt erstellen und uns alle wichtigen Informationen sofort mitteilen. Wir melden uns in der Regel am gleichen Tag bei Ihnen.

Achtung : Wussten Sie, dass es verschiedene Arten von Unterhaltsleistungen gibt, die jeweils andere rechtliche Voraussetzungen haben? Lassen Sie sich noch heute von uns hierzu beraten.

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Ihr Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht in Hagen

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen ist von existenzieller Bedeutung, sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für denjenigen, der auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist. Der Gesetzgeber sieht in bestimmten Fällen auch einen Unterhaltsanspruch für geschiedene Ehegatten vor. Unsere Anwälte für Unterhaltsrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der oft komplexen Berechnung dieses Anspruchs behilflich zu sein.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung?

Nach der Scheidung ist grundsätzlich jeder Ehegatte verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Unter Umständen kann gleichwohl ein Anspruch auf sog. nachehelichen Unterhalt bestehen, beispielsweise, wenn ein Ehegatte sich um die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmert, krank oder arbeitslos ist.

Der nacheheliche Unterhalt ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als der Trennungsunterhalt. Ob die Voraussetzungen vorliegen und ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Wer ist verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen?

Lebt das minderjährige Kind nach einer Trennung bzw. Scheidung nur noch bei einem Elternteil, muss derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, Kindesunterhalt zahlen. Der betreuende Elternteil leistet seinen Unterhalt dagegen durch die Pflege und Erziehung des Kindes.

Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Für die Zeit der Trennung kann derjenige Ehepartner, der finanziell schlechter aufgestellt ist, grundsätzlich Unterhalt beanspruchen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Lebensstandard des bedürftigen Ehepartners während der Trennungszeit aufrechterhalten wird.

Wir setzen Unterhaltsansprüche für Sie durch!

Nicht schön, aber manchmal nötig: haben die Ehepartner sich auseinandergelebt, ist die Scheidung meist der letzte Schritt um getrennte Wege zu gehen. Es stellt sich dann schnell die Frage nach Unterhaltsansprüchen, sowohl für die getrennten Eheleute als auch und insbesondere für die Kinder. Wir helfen Ihnen, im Dschungel der verschiedenen Voraussetzungen nicht den Überblick zu verlieren.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit den Gerichten und Behörden.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

  • Gut aufgestellt

    Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch weitere Beteiligte, vor allem die Kinder im Blick.

  • An morgen denken

    Wir schaffen Perspektiven, die auf lange Sicht den Erfolg unseres Handels sichern.

Ihre Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht

Ihre Fragen zum Unterhalt - Wir sind für Sie da.

1
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin über unseren online Terminkalender.

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Anliegen schildern

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte kennen und schildern Sie Ihr Anleigen.

3
Beratung vom Experten

Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Unsere Tipps für eine erfolgreiche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche

Damit die Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps für eine erfolgreiche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich für die teils nicht unkomplizierte Berechnung ist das jeweilige Einkommen beider Ehegatten.

Voraussetzung ist jedenfalls, dass der Unterhaltsberechtigte bedürftig, d.h. er kann seinen Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise selbst bestreiten, und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig, d.h. finanziell zur Unterhaltszahlung in der Lage, ist.

Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?

Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet grundsätzlich mit Rechtskraft der Scheidung. Der Anpruch kann unter Umständen auch schon früher enden.

Was passiert mit dem Ehegattenunterhalt (= nachehelichem Unterhalt) bei erneuter Heirat des Unterhaltsberechtigten?

Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte erneut heiratet, endet der Unterhaltsanspruch. Mit der Heirat ist sodann der neue Ehegatte unterhaltspflichtig.

Kann man den Trennungsunterhalt später abändern lassen?

Die Höhe des Trennungsunterhalts bestimmt sich maßgeblich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen. Wenn sich diese erheblich ändern, kann die Unterhaltshöhe entsprechend angepasst werden. Dies erfolgt grundsätzlich im Wege eines sog. Abänderungsverfahrens.

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Sollte der Unterhaltspflichtige trotz Aufforderung keinen Trennungsunterhalt zahlen, können Sie beim zuständigen Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Sollte der Unterhalt dann im Ergebnis tituliert werden (z.B. im Beschlusswege oder durch Vergleich), kann bei Nichtzahlung aus dem Titel vollstreckt werden.

Wie sieht es mit dem Kindesunterhalt aus?

Lebt das minderjährige Kind nach einer Trennung bzw. Scheidung nur noch bei einem Elternteil, muss derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, Kindesunterhalt zahlen. Der betreuende Elternteil leistet seinen Unterhalt dagegen durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach dem jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen bzw. nach der Düsseldorfer Tabelle .

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach dem jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Das unterhaltsrelevante Einkommen kann nicht ohne Weiteres mit dem Nettoeinkommen gleichgesetzt werden. Vielmehr gibt es verschiedene Positionen, die das Unterhaltseinkommen erhöhen bzw. mindern. Steht das unterhaltsrelevante Einkommen fest, kann der geschuldete Unterhalt - unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensgruppe und des jeweiligen Kindesalters - der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.

Was ist ein Unterhaltstitel?

Ein Unterhaltstitel ist eine besondere Urkunde, der die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt anordnet. Unterhaltstitel können außergerichtlich (z.B. beim Jugendamt) oder gerichtlich erwirkt werden. Mit einem Unterhaltstitel ist der Anspruch auf Unterhalt „tituliert“. Sollte der Unterhaltspflichtige gleichwohl nicht zahlen, kann aus dem Titel vollstreckt werden.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Unterhaltsvorschuss erhalten grundsätzlich Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss wird so lange gezahlt, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, jedoch maximal bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Können Unterhaltszahlungen rückwirkend eingefordert werden?

Grundsätzlich können Unterhaltszahlungen immer erst ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, in dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse bzw. zur Zahlung aufgefordert worden ist. Fehlt es an einer solchen Aufforderung kann rückwirkend in der Regel kein Unterhalt geltend gemacht werden. Nur in sehr engen Grenzen ist eine Nachforderung für die Vergangenheit auch ohne Aufforderung möglich.

Machen Sie den Unterhaltsanspruch erstmalig im Wege eines Unterhaltsverfahrens vor dem Familiengericht geltend, dann ist rückständiger Unterhalt zum erst ab dem ersten des Monats geschuldet, in dem der Antrag dem Unterhaltspflichtigen zugestellt worden ist.

Wie werden Unterhaltsvereinbarungen getroffen?

Vereinbarungen über die Zahlung von Unterhalt können sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geschlossen werden. Außergerichtlich ist dies beispielsweise beim Jugendamt oder auch beim Notar möglich. Gerichtlich erfolgt die Vereinbarung in der Regel durch einen Vergleichsschluss oder bei fehlender Einigkeit im Beschlusswege. Nur wenn Sie über einen Unterhaltstitel verfügen, können Sie aus diesem bei Nichtzahlung auch vollstrecken.

Kann man den Unterhalt später abändern lassen?

Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich maßgeblich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen. Wenn sich diese erheblich ändern, kann die Unterhaltshöhe entsprechend angepasst werden. Dies erfolgt grundsätzlich im Wege eines sog. Abänderungsverfahrens.

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Sollte der Unterhaltspflichtige trotz Aufforderung keinen Unterhalt zahlen, können Sie beim zuständigen Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Sollte der Unterhalt dann im Ergebnis tituliert werden (z.B. im Beschlusswege oder durch Vergleich), kann bei Nichtzahlung aus dem Titel vollstreckt werden. Haben Sie bereits außergerichtlich einen Unterhaltstitel erwirkt, können Sie aus diesem auch ohne vorangestelltes Gerichtsverfahren vollstrecken.