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Anwalt für Kündigung durch Arbeitgeber

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Jetzt Kündigung prüfen lassen

Lassen Sie jetzt Ihre Kündigung durch uns prüfen - einfach, schnell, unkompliziert . Mit unserer kostenlosen Mandanten-App e.syone können Sie Ihren Fall direkt erstellen und uns alle wichtigen Informationen sofort mitteilen. Wir melden uns in der Regel am gleichen Tag bei Ihnen.

Achtung : Sie haben nur 3 Wochen Zeit um die Kündigung bei Gericht anzufechten!

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Ihre Rechtsanwälte im Arbeitsrecht für Kündigung durch den Arbeitgeber

Sie wurden durch Ihren Arbeitgeber gekündigt? Dann lassen Sie Ihre Kündigung von uns prüfen! Wir decken Fehler im Kündigungsschreiben auf.

Warum kann eine Kündigung angefochten werden?

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Zum einen können formelle Fehler bei der Kündigung vorliegen, zum Beispiel wenn sie nicht schriftlich erfolgt oder nicht ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Zum anderen kann die Kündigung auch inhaltlich unzulässig sein, beispielsweise wenn sie auf Diskriminierung oder einer unzulässigen Kündigungsabsicht basiert. Auch wenn der Arbeitgeber bei der Kündigung gegen gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen hat, kann eine Anfechtung in Betracht gezogen werden. Es empfiehlt sich, im konkreten Fall anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer Anfechtung zu prüfen.

Welche Frist muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Eine Kündigung ist nach dem Ablauf dieser Frist sogar wirksam, auch wenn es eigentlich Gründe gegeben hätte, die gegen eine Wirksamkeit der Kündigung sprechen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Kündigung handschriftlich unterschreiben. Fehlt es an dieser Voraussetzung, dann kann die Kündigungsschutzklage auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist erhoben werden. Hierneben gibt es weitere Ausnahmen von dieser Drei-Wochen-Frist.

Unabhängig hiervon sollten Sie sich nach dem Erhalt der Kündigung sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Wir helfen Ihnen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags!

Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen gilt es schnell zu sein: Nach dem Gesetz wird die Kündigung nach 3 Wochen wirksam, wenn Sie sie nicht angreifen. Nach Ablauf der drei-Wochen-Frist kommt es nicht mehr darauf an, ob die Kündigung berechtigt war. Jetzt heißt es: schnell sein und die Frist beachten. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen Ihr Recht zu erhalten!

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den Gerichten.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen. Das gilt auch für die Abgeltung von Überstunden und Urlaub sowie die Herausgabe von Arbeitspapieren.

  • Gut aufgestellt

    SIe entscheiden: Weiter arbeiten oder Abfindung? Kennen Sie schon unseren Abfindungsrechner?

  • Zeugnis

    Wenn das Arbeitsverhältnis enden sollte verschaffen wir Ihnen ein gutes Zeugnis, um Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Sie wurden gekündigt? Berechnen Sie hier Ihre Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber:

Nutzen Sie unseren online Abfindungsrechner und berechen Sie direkt online, welche Abfindung Sie zu erwarten haben. Finden Sie die Höhe Ihrer Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber heraus.

Interaktiver Smartrechner

An dieser Stelle ist ein Rechenmodul der Plattform "smart-rechner.de" eingebunden, dessen Daten von einem Server des Dienstes geladen werden müssen. Dabei werden u.U. personenbezogene Daten übermittelt. Wenn Sie den Rechner laden möchten, klicken Sie bitte auf "SmartRechner laden". Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern.

Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Um das automatische Laden dieses Dienstes zukünftig zu verhindern, klicken Sie bitte hier.

WÄHREND DES MUTTERSCHUTZES GEKÜNDIGT!

Darf der Arbeitgeber mir während des Mutterschutzes kündigen?

Nein, während des Mutterschutzes und bis vier Monate nach der Entbindung darf mit Ausnahme von seltenen Härtefällen nicht gekündigt werden. Erhalten Sie dennoch eine Kündigung wird diese aber wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage dagegen erheben. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informiert haben. Letzteres ist bis zu zwei Wochen nach der Kündigung möglich.

Ihre Fragen zur Kündigung - Wir sind für Sie da.

1
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin über unseren online Terminkalender.

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Anliegen schildern

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3
Beratung vom Experten

Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie mit dem Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Unsere Tipps für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage

Damit die Verteidigung gegen die Kündigung optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage

Muss ich eine betriebsbedingte Kündigung hinnehmen?

Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung dürfen nur die Arbeitnehmer gekündigt werden, die tatsächlich nicht mehr benötigt werden. Der Arbeitgeber hat hierbei eine sogenannte Sozialauswahl vorzunehmen, um festzustellen, welcher Arbeitnehmer weniger schutzbedürftig ist. Manchmal besteht die Möglichkeit, im Betrieb an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden. Ungeprüft sollten Sie eine solche Kündigung also nicht hinnehmen.

Ich wurde während meines Urlaubs gekündigt. Ist das zulässig?

Ja. Der Arbeitgeber darf auch dann eine Kündigung aussprechen, wenn Sie im Urlaub oder erkrankt sind. Bitte beachten Sie, dass auch hier ggf. die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage gilt.

Was ist eine Änderungskündigung?

Im Arbeitsrecht ist die Änderungskündigung eine Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die mit dem Angebot verbunden wird, das Arbeitsverhältnis unter geänderten, meist schlechteren Bedingungen fortzusetzen. Das Arbeitsrecht sieht im Kündigungsschutzgesetz einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer vor, der auch im Falle der Änderungskündigung (zum Beispiel Betriebsstättenverlagerung) greift. Greift der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung rechtswirksam ist.

Wir beraten und vertreten Sie hierzu gerne.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für meinen Arbeitsvertrag?

Das hängt davon ab, was vereinbart wurde. Grundsätzlich können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag auf entsprechende Kündigungsfristen verständigen. Zu beachten ist aber, dass es aber auch gesetzliche Bestimmungen zu beachten gilt oder bestimmte Kündigungsfristen durch tarifvertragliche Regelungen vorgegeben werden.

Die Ermittlung der Kündigungsfrist ist oft nicht einfach, deshalb ist es besser, sich hierzu durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage gegen eine Kündigung. Die Klage kann eingereicht werden, wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung unberechtigt oder sozial ungerechtfertigt ist. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Kündigung, der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Größe des Betriebs.

Was benötigt mein Anwalt, um mir schnell bei einer Kündigungsschutzklage zu helfen?

Wenn Sie gekündigt wurden, sollten Sie besser keine Zeit verlieren! Vereinbaren Sie sofort mit uns einen Besprechungstermin.

Bitte notieren Sie sich zuerst genau, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Bitte bewahren Sie auch den Briefumschlag auf, da sich daraus das Zugangsdatum ergeben kann. So wird das Zugangsdatum notiert, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein in Empfang nehmen. Bei einem Einwurfeinschreiben ist ein Code aufgedruckt, der im Internet abgefragt werden kann. Bitte beachten Sie, die Kündigung ist an dem Tag zugegangen, an dem üblicherweise mit einem Blick in den Briefkasten gerechnet werden kann. Dieses ist an Werktagen einmal täglich, zu üblichen Zeiten. Ob Sie im Urlaub waren und den Briefkasten nicht leeren konnten, ist nicht entscheidend.

Soweit vorhanden, informieren Sie bitte auch Ihre Rechtsschutzversicherung über den Versicherungsfall, damit eine Deckungszusage schnell erteilt werden kann.

Bitte bringen Sie des Weiteren folgende Unterlagen mit:

- Ihren Arbeitsvertrag

- die 3 letzten Lohnabrechnungen

- eventuell erhaltene Abmahnungen

- arbeitsvertragliche Nebenabreden

Ab wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Gesetz sieht eine Erprobungsphase vor von 6 Monaten. Innerhalb dieser ersten 6 Monate kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen, allerdings unter Beachtung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis durch schriftliche Kündigung beenden.

Nach Ablauf von 6 Monaten gilt in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern das Kündigungsschutzgesetz.

Sobald das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur noch kündigen aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen.

Betriebsbedingte Gründe liegen dann vor, wenn weniger Arbeit im Betrieb ist und also aufgrund des Arbeitsmangels Arbeitsplätze entfallen sind.

Personenbedingte Gründe sind beispielsweise langanhaltende oder immer wiederkehrende Kurzerkrankungen.

Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist möglich wegen schlechter Leistungen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, wobei grundsätzlich immer vorher mindestens eine Abmahnung erfolgt sein muss. Eine Regel, dass nach drei oder fünf oder noch mehr Abmahnungen erst gekündigt werden kann, gibt es nicht.

Wie lange muss ich im Unternehmen tätig sein, damit der Kündigungsschutz greift?

§ 1 des Kündigungsschutzgesetzes regelt hierzu:

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Ist ein Aufhebungsvertrag etwas anderes als eine Kündigung?

Ja. Eine Kündigung wird einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen. Der Aufhebungsvertrag wird beidseitig geschlossen. Er kann daher nicht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden und ist in der Regel nicht mehr zu beseitigen. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, stehen die rechtlichen Folgen also fest. Bitte lassen Sie den Aufhebungsvertrag daher zunächst durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

Soll ich eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben, wenn ich dafür eine Abfindung erhalte?

Bitte unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Bei Aufhebungsvereinbarungen droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Womöglich ist die Abfindung auch zu niedrig oder aber es bestehen rechtliche Gründe, warum Sie einer Aufhebungsvereinbarung besser nicht zustimmen (siehe hierzu die nächste Frage).

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis wird jedoch oft eine Abfindung gezahlt, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.

Die sogenannte Regelabfindung, auf die aber nicht automatisch ein Anspruch besteht, ist ½ Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 BGB).

In der vereinbarten Probezeit (längstens 6 Monate) kann die Kündigungsfrist auf 2 Wochen reduziert werden.

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich in bestimmten Intervallen, wenn das Arbeitsverhältnis mehrere Jahre dauert (§ 622 Abs. 2 BGB).

In vielen Arbeitsverträgen ist aber geregelt, dass diese Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gilt. Eine verlängerte Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf aber nicht länger sein als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers.

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