Behandlungsfehler und Arzthaftungsfehler haben viele Gesichter. Manchmal sind sie folgenlos, manchmal beeinträchtigen sie die Betroffenen ein Leben lang. Wir helfen Ihnen, wenn Sie Opfer eines Arztfehlers geworden sind. Unsere Spezialisten und Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und unkompliziert, vor allem aber auf Augenhöhe weiter.
Ihre Rechts- und Fachanwälte für Medizinrecht
Bei diesen Themen helfen wir Ihnen weiter:
Wie in allen anderen Berufen auch machen Ärzte Fehler. Ein Behandlungfehler / Arztfehler liegt immer dann vor, wenn ein Arzt ohne Grund von einem Behandlungsstandard abweicht. Dabei können Behandlungsfehler manchmal offensichtlich sein (Tupfer vergessen), manchmal sind sie aber auch nur schwer zu entdecken. Wir helfen Ihnen dabei den Behandlungsfehler zu identifizieren und die sich daraus ergebenen Ansprüche durchzusetzen.
Dabei arbeiten unsere Spezialisten auf Augenhöhe . Wir hören zu und versuchen gemeinsam mit Ihnen Ansatzpunkte für das Vorgehen gegen den Arzt zu entwickeln. Wir greifen auf ein umfangreiches und unabhängiges Netzwerk von Beratungsärzten zurück, die uns bei der medizinischen Aufklärung Ihres Falles beraten.
Bevor ein Arzt Sie behandelt muss er Sie über die Risiken und Folgen der Behandlungs aufklären. Das gilt für jeden Eingriff, egal, ob Sie sich nur haben impfen lassen oder ob Sie sich einem komplizierten Eingriff unterziehen mussten. Dabei gilt: je komplizierter die Aufklärung und je gravierender die Folgen, umso rechtzeitiger und umfangreicher muss die Aufklärung durchgeführt werden.
Häufig erweist sich eine ärztliche Aufklärung als nicht ausreichend. Es liegt dann ein Aufklärungsfehler vor. Bereits daraus entstehen Schadensersatzansprüche.
Hat die Behandlung zudem negative Folgen für Sie und die Aufklärung war falsch, können erhebliche Schmerzensgelder zu zahlen sein. Ob ein Aufklärungsfehler vorliegt können wir durch ein unabhängiges Netzwerk von Beratungsärzten überprüfen lassen.
Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler einen körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu.
Wichtig zu wissen: Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Zwar gibt es Schmerzensgeldtabellen . Die darin wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen beziehen sich aber auf einen konkreten Fall, der sich möglicherweise von Ihrem Fall in den wesentlichen Punkten unterscheidet. Daher ist es wichtig, sich von vornherein von einem Spezialisten beraten und unterstützen zu lassen. Häufig lassen sich in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Versicherung deutlich höhere Schmerzensgelder erzielen als in einem Gerichtsverfahren. In besonders schweren Fällen steht Ihnen auch eine sog. Schmerzensgeldrente zu.
Gemeinsam mit Ihnen sammeln und sichten wir die wichtigen Dokumente und Arztberichte, damit wir gegenüber der Gegenseite eine starke Verhandlungsposition aufbauen können.
Häufig denken die Betroffenen nach einem Behandlungsfehler nur an ein Schmerzensgeld. Tatsächlich stehen Ihnen aber noch zahlreiche weitere Ansprüche zu, die auch von erfahrenen Anwälten häufig übersehen oder falsch berechnet werden.
Wenn Sie wegen des Behandlungsfehlers nicht mehr arbeiten können oder in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind haben Sie Anspruch auf Zahlung eines Verdienstausfallschadens . Die Versicherung des Arztes muss Sie dabei so stellen, als wäre es zu dem Behandlungsfehler nicht gekommen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass Sie bis zu Ihrem Rentenbeginn Ihr Gehalt von der Versicherung des Arztes gezahlt erhalten. Das können in Abhängigkeit zu Ihrem Lebensalter und Ihrem Einkommen schnell mehrere hunderttausend Euro sein. Die Versicherung muss Ihnen auch die Steuern und Sozialversicherungsabgaben ersetzen, die Sie eigentlich gezahlt hätten. So ist auch sichergestellt, dass Sie die Rente erhalten, die Ihnen zusteht.
Wenn Sie wegen des Behandlungsfehlers nicht mehr in der Lage sind Ihren Haushalt zu führen, erhalten Sie hierfür einen Ersatz. Diese Entschädigung nennt man Haushaltsführungsschaden . Dabei wir, wie beim Schmerzensgeld, genau auf Ihre individuellen Verhältnisse geschaut und der Schaden berechnet. Diese Berechnung ist sehr komplex , hierbei ist unbedingt die Hilfe eines Fachanwaltes erforderlich. Der Haushaltsführungsschaden ist eine häufig unterschätzte Schadensersatzposition, die häufig höher als das eigentliche Schmerzensgeld ausfällt.
Neben dem Verdienstausfall und dem Haushaltsführungsschaden haben Sie Anspruch auf Ersatz aller Kosten , die für die medizinische Behandlung angefallen sind. Das können Kosten für Ärzte und Untersucherungen sein, aber auch Fahrtkosten, Parkgebühren und Zuzahlungen gehören ebenso wie die Kosten für Physiotherapie, Ergotherapie oder Psychotherapie dazu.
Wenn Sie dauerhaft auf ärztliche oder therapeutische Hilfe angewiesen sind, gepflegt werden müssen oder Medikamente einnehmen müssen haben Sie Anspruch auf Ersatz der dafür anfallenden Kosten (sog. vermehrte Bedürfnisse ). Grade eine dauerhafte Pflege ist mit Kosten verbunden, die schnell in die hunderttausende Euro gehen. Hier ist besonderes Fingerspitzengefühl in der Verhandlung mit der Versicherung gefragt.
Wussten Sie, dass es kostenfreie Möglichkeiten gibt, die Behandlung des Arztes auf einen Fehler hin untersuchen zu lassen? Grade in komplizierten Fällen ist es wichtig ein ärztliches Gutachten einzuholen um zu klären, ob ein Fehler gemacht wurde und welche Folgen der Fehler hat. Wir helfen Ihnen dabei diese Gutachten einzuholen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Geburtsschäden sind für die Betroffenen in aller Regel besonders dramatisch. Kommt es während der Geburt zu einer Sauerstoff-Unterversorgung des Kindes kann das im schlimmsten Fall eine lebenslange Behinderung mit Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. In diesen Fällen arbeiten unsere Spezialisten aus allen Rechtsgebieten zusammen, um für die Betroffenen das beste Ergebnis zu erreichen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Arzt, aber auch gegen die Krankenkasse und Pflegekasse .
Ganz aktuell beschäftigt das Thema der Impfschäden viele Betroffene. Häufig wird ein Impfschaden erst einige Zeit nach der Impfung als solcher erkannt, auch wenn er meist bereits kurze Zeit nach der Impfung schon erstmalig auftritt. Für einen Impfschaden ist in aller Regel nicht der Arzt verantwortlich, allerdings stehen dem Betroffenen Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik zu, wenn es sich - wie zB bei der Corona-Schutzipmfung - um eine empfohlene Impfung handelt. Wir prüfen für Sie, ob ein Impfschaden vorliegen kann und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Kommt es durch einen Behandlungsfehler zu eine körperlichen oder geistigen Behinderung ist besondere Expertise gefragt. Die Folgen sind für die Betroffenen in der Regel dramatisch. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Arzt und seine Versicherung , aber auch gegen die Krankenkasse und Pflegekasse .
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Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.
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Begutachtung von Behandlungsfehlern
Die Frage, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist von vielen Faktoren abhängig. Wir helfen und beraten Sie gern.
Häufig ist zusätzlich auch medizinischer Sachverstand erforderlich. In diesem Fall können wir auf ein starkes Netzwerk aus erfahrenen Ärztinnen und Ärzten zurückgreifen, die gezielt für eine Begutachtung Ihres Falls zur Verfügung stehen. Sie erhalten so eine kostengünstige Ersteinschätzung, verbunden mit unserem Rat, ob Ihr Fall erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Rechtsanwalt Kemperdiek ist Mitglied im Medizinrechts-Beratungsnetz und Vertrauensanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V.