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Mietrecht aktuell Mieter verursacht Brand und mindert die Miete

Das Landgericht Würzburg musste sich in seinem Beschluss vom 27.03.2023 – 44 S 119/23 mit einer kuriosen Mietrechtsstreitigkeit auseinandersetzen.

Dem Rechtsstreit zugrunde lag ein Vorfall, der zu einem Wohnungsbrand führte. Konkret hat ein Mieter einer Wohnung heißes Öl auf seinem Herd stehen lassen. Der Mieter war angetrunken und hatte spontan große Lust auf frische Pommes. Aus diesem Grund begann er Öl heiß werden zu lassen und seine Pommes in diesem Öl zu frittieren. Als die Pommes fertig waren ließ er den Topf mit heißem Öl auf seinem Herd stehen, damit dieser abkühlen kann. Der Mieter bemerkte nicht, dass der Herd weiterhin eingeschaltet war. Es kam in der Folge zu einem Brand. Die Wohnung ist durch den Brand unbewohnbar.

Der Mieter machte eine Mietminderung auf null geltend, um nicht weiterhin Miete für die Wohnung zahlen zu müssen, die ja nun unbewohnbar war. Der Vermieter sah das nicht ein, da er der Ansicht war es könne nicht sein, dass der Mieter, der für die Unbewohnbarkeit der Wohnung verantwortlich ist, nun auch keine Miete mehr zahlen wolle.

Dieser Streit wurde vor dem Amtsgericht Würzburg geführt. Das Amtsgericht Würzburg gab dem Mieter Recht. Er durfte den Mietzins auf null mindern. Grundsätzlich ist es so, dass ein Mieter kein Recht auf eine Mietminderung hat, wenn der Mangel auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes liegt aber vor, wenn der Schaden des Vermieters durch eine Versicherung abgedeckt ist und der Mieter den Schaden nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht hat.

Das Amtsgericht ist hier von einer fahrlässigen Verursachung durch den Mieter ausgegangen. Im Rahmen der Zubereitung seiner Pommes stand der Mieter die ganze Zeit dabei und hat aufgepasst. Zum Brand kam es nur, weil der Mieter dem Irrtum unterlag, dass der Herd ausgeschaltet war. Aufgrund dieser irrtümlichen Annahme ist ihm lediglich fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Außerdem war der Schaden des Vermieters durch eine Versicherung abgedeckt. Deswegen durfte der Mieter hier die Miete mindern, obwohl er verantwortlich für den Brand ist.

Der Vermieter wehrte sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im Rahmen einer Berufung. Das Landgericht Würzburg als Berufungsgericht folgte der Entscheidung des Amtsgerichts, sodass die Berufung des Vermieters erfolglos blieb.

LG Würzburg, Beschluss vom 27.03.2023 – 44 S 119/23

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