Anwalt für Scheidung in Hagen
Einen erfahrenen, kompetenten Scheidungsanwalt an Ihrer Seite zu haben, kann Ihnen dabei helfen, eine Scheidung durchzustehen, ohne dass sie zu einer belastenden Erfahrung wird. Durch die Unterstützung eines Fachexperten können übermäßige Kosten und unnötiger Stress vermieden werden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine Scheidung?
Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1565 BGB). Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen werden. Der Grund der Trennung ist unerheblich. Entscheidend ist, dass die Ehe endgültig nicht mehr zu retten ist.
Zudem muss das einjährige Trennungsjahr abgelaufen sein. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich zunächst mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Dabei kann das Getrenntleben auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen, wobei die Anforderung hieran streng sind (sog. „Trennung von Tisch und Bett“).
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Scheidung!
Nicht schön, aber manchmal nötig. Haben die Ehepartner sich auseinandergelebt, ist die Scheidung meist der letzte Schritt, um getrennte Wege zu gehen. Dabei gibt es viel zu beachten: Von der reinen und meist unkomplizierten Scheidung ab hängen Unterhaltsansprüche, Versorgungsleistungen und vieles mehr. Wem gehört die gemeinsame Wohnung, wem die Möbel. Mit diesen Fragen lassen wir Sie nicht allein.
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Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns, um die Abwicklung mit den Gerichten und Behörden.
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Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
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Gut aufgestellt
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch weitere Beteiligte, vor allem die Kinder im Blick.
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An morgen denken
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Ihre Scheidungsanwälte
Ihre Fragen zur Scheidung - Wir sind für Sie da.
Damit die Scheidung optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:
advomano Tipps für eine reibungslose Scheidung
Wie lange das Scheidungsverfahren dauert, kann man nicht pauschal beantworten. Wird zusammen mit der Scheidung auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, muss mit einem Zeitraum von mindestens sechs bis neun Monaten gerechnet werden. Das Verfahren kann jedoch auch deutlich länger dauern. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
In jedem Fall wird eine Kopie des Familienstammbuchs oder eine Heiratsurkunde (das Original muss im Scheidungstermin vorgelegt werden) benötigt. Sofern vorhanden, muss auch der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt werden. Im Falle gemeinsamer Kinder wird zudem eine Kopie der jeweiligen Geburtsurkunde benötigt.
In einem Scheidungsverfahren werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten trägt.
Den Nachnamen Ihres Ehemannes können Sie auch nach der Scheidung noch behalten. Der Ehegatte, dessen Name Ehename geworden ist, kann nicht verlangen, dass der Name von dem Anderen wieder aufgegeben wird.
Nach der Scheidung können Sie Ihren Nachnamen beim Standesamt ändern lassen. Dazu muss die Scheidung bereits rechtskräftig sein. Sie benötigen hierfür also den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.
Im Falle einer Scheidung bleibt der Nachname des Kindes grundsätzlich bestehen. Eine Namensänderung des Kindes ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Wiederheirat des betreuenden Elternteils. Dies setzt jedoch voraus, dass der ebenfalls sorgeberechtigte Elternteil und das Kind selbst – wenn dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat – einwilligen.
Nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahrs wird bei Gericht der Scheidungsantrag gestellt. Da in der Regel zusammen mit der Scheidung auch der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, muss sodann zunächst der Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10) ausgefüllt werden. Das Gericht fordert dann die jeweiligen Rententräger zur Auskunftserteilung über die während der Ehezeiten erwirtschafteten Anwartschaftsrechte der jeweiligen Ehegatten auf. Liegen die Auskünfte zum Versorgungsaussicht vollständig vor, kann der Scheidungstermin stattfinden.
Wie hoch die Kosten für eine Scheidung sind hängt vom Einzelfall ab. Die Höhe der Kosten orientiert sich an dem Verfahrenswert, der bei Verfahrensabschluss vom Gericht festgesetzt wird. Der Verfahrenswert berechnet sich für die Scheidung aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten sowie 10 % aus dem errechneten Wert für jede zu überprüfende Rentenanwartschaft im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
Die Kosten für eine Scheidung werden gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass die Gerichtskosten hälftig geteilt werden und jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt.
Eine Scheidungsmediation ist ein Verfahren, bei dem die Ehegatten mithilfe der Unterstützung eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schreidung anstreben. Eine Mediation setzt in jedem Fall voraus, dass beide Ehegatten gesprächs- und kompromissbereit sind.
Im Zusammenhang mit der Scheidung wird grundsätzlich immer auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, ohne dass dies gesondert beantragt wird. Der Versorgungsausgleich ist ein Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten.