Sonstige Anliegen im Versicherungsrecht
In Deutschland gibt es über 500 Versicherungsunternehmen mit über 400 Millionen Versicherungsverträgen. Nahezu jeder Versicherungsvertrag ist anders, zu beachten sind dabei auch die zugrundeliegenden Bedingungswerke. Angefangen beim allseits bekannten Kfz-Versicherungsvertrag bis hin zu Spatenversicherungen für Gewerbetreibende bedarf es daher einer Spezialisierung auf versicherungsrechtliche Fragen und die Kenntnis der vielfältigen Rechtsprechung zum Versicherungsrecht.
-
Prüfung von Obliegenheitsverletzungen
-
Prüfung von Verletzungen der Aufklärungspflicht
-
Prüfung von Leistungsfreiheit des Versicherers
-
Prüfung von Wirksamkeit der Versicherungsbedingungen
-
Lebensversicherung
-
Rechtsschutzversicherung
-
Haftpflichtversicherung
-
Reiseversicherung
Wir beantorten Ihre Fragen im Versicherungsrecht!
Wir beraten Sie rund um um das Thema Versicherungsrecht. Am deutschen Markt allein existieren über 400 Millionen Versicherungsverträge über alle nur denkbaren Risiken. Hier kommt es unweigerlich zum Streit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, sei es aufgrund Problemen mit dem Versicherungsvertrag selbst, nicht oder zu spät gezahlter Prämien, abgelehnten Versicherungsfällen oder gekürzten Zahlungen. Wir mannövrieren Sie sicher durch Ihre Versicherungsverträge und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
-
Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und stehen Ihnen auch "über den Tellerrand" hinaus zur Seite.
-
Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
-
Gut aufgestellt
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch die Folgen unseres Handelns im Blick.
-
An morgen denken
Wir schaffen Perspektiven, die auf lange Sicht den Erfolg unseres Handels sichern.
Ihre Anwälte im Versicherungsrecht
Ausgezeichnete Qualität
Das kleine Versicherungs - 1x1
Sie verlieren den Überblick im Versicherungsdschungel? WIr helfen Ihnen den Überblick zu bewahren. Mit unserem kleinen Versicherungsrechts - Einmaleins wollen wir Ihnen die wichtigsten Begriffe erklären:
Das 1x1 im Versicherungsrecht
Der Versicherungsschein ist eine Urkunde und weist das Bestehen des Versicherungsvertrages nach. Im Versicherungsschein sind die wesentlichen Informationen zu der Versicherung zusammengefasst. In aller Regel kann man hier erkennen, wer die Versicherung abgeschlossen hat, wer der Versicherer ist, was genau versichert wurde und zu welchen Bedingungen. In manchen Versicherungszweigen ist die Auszahlung der Versicherung(ssumme) davon abhängig, dass das Original des Versicherungsscheins zurückgegeben wird. Man spricht dann auch vom "Einlösen" der Versicherung, zB in der Lebensversicherung. Allein in Deutschland gibt es weit über 400 Millionen private Versicherungsverträge.
Als Sparte bezeichnet man die Art der Versicherung. Es gibt für die meisten Lebensbereiche verschiedene Versicherungen, wobei damit nicht das Versicherungsunternehmen, sondern die Art der Versicherung gemeint ist, also zB die Hausratversicherung, die Feuerversicherung, die PKW- oder die Krankenversicherung. All diese Versicherungen sind in Sparten zusammengefasst, wobei es Ober- und Untergliederungen gibt. So spricht man beispielsweise auch von Sach- und Personenversicherungen, je nach dem, welches Risiko die jeweilige Versicherung abdeckt.
Obwohl Prämie danach klingt, als bekäme man Treuepunkte oder eine Belohnung für eine langjährige Mitgliedschaft, meint Prämie in der Versicherungswirtschaft den Betrag, den der Versicherungsnehmer für die Versicherung zahlen muss. Man könnte auch von einem Beitrag oder den Kosten der Versicherung sprechen.
Die Versicherungssumme meint den Höchstbetrag, bis zu dem ein Versicherer Leistungen erbringt. Dabei muss zwischen zwei Arten der Versicherung unterschieden werden: Summenversicherungen und Schadensversicherungen. Schadensversicherungen zahlen immer nur das, was an Schaden tatsächlich entstanden ist, zB in der PKW-Versicherung oder der Hausratversicherung. Hier meint die Versicherungssumme den Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer maximal Leistungen erbringt. In einer Summenversicherung zahlt der Versicherer immer die volle Versicherungssumme aus, zB in der Berufunfähigkeitsversicherung oder der Lebensversicherung.
Das versicherte Risiko ist die Gefahr, gegen die die Versicherung abgeschlossen ist. Die meisten Versicherungen decken mehrere Risiken ab, zB eine Kaskoversicherung. Hier sind Elementargefahren, aber auch Diebstahl und Unfall versichert.
Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Prämie gezahlt werden muss. Bei einer Versicherung, in der ein Einmalbetrag gezahlt werden muss, beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
Zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten muss zwingend unterschieden werden.
Versicherungsmakler sind beruflich auf die Vermittlung von Versicherungen spezialisiert. Sie bieten Ihren Kunden in aller Regel das günstigste Produkt aus den Angeboten aller Versicherungen an. Was der Makler sagt, macht und schreibt, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet, also so behandelt, als habe der Versicherungsnehmer eine bestimmte Handlung oder Erklärung selbst vorgenommen.
Versicherungsagenten hingegen arbeiten nur für eine Versicherung und bieten alle Produkte nur dieser einen Versicherung an. Was ihnen gegenüber erklärt wird, gilt als der Versicherung direkt gegenüber erklärt, der Versicherer hat sich das Handeln seiner Agenten also zurechnen zu lassen.
Wie in jedem anderen Vertrag gibt es auch in jedem Versicherungsvertrag wechselseitige Pflichten. Die Pflichten des Versicherungsnehmers nennt man Obliegenheiten, weil dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten "obliegt". Das können Anzeigepflichten oder Mitwirkungspflichten sein, allerdings können Obliegenheiten auch ein bestimmtes Verhalten vorschreiben. Beispielsweise in der PKW Versicherung darf das Auto nur gefahren werden, wenn der erforderliche Führerschein dafür vorliegt. Außerdem darf der Fahrer keinen Alkohol trinken. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, so kann das zu einer Leistungskürzung der Versicherung führen. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer also nur einen Teil seines Schadens oder der Versicherungssumme ersetzt. In schweren Fällen kann der Versicherer sogar leistungsfrei werden, also berechtigt sein, die Leistung ganz zu verweigern.
advomano Fragen und Antworten rund um die Versicherungen
Wenn Sie mit Ihrem Versicherungsvertrag oder der Leistung Ihres Versicherers unzufrieden sind, sollten Sie zuerst die Versicherungsbedingungen überprüfen. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihre Ansprüche nicht angemessen behandelt wurden, setzen Sie sich schriftlich mit Ihrem Versicherer in Verbindung und schildern Sie Ihr Anliegen. Falls es zu keiner Einigung kommt, können Sie den Versicherungsombudsmann einschalten oder einen Anwalt für Versicherungsrecht konsultieren.
Die Versicherungsbedingungen sind rechtlich bindend, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Es ist ratsam, die Bedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten oder Bedenken einen Anwalt für Versicherungsrecht um Rat zu fragen.
Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, im Schadensfall eine angemessene und rechtzeitige Schadensregulierung zu erwarten. Sie haben das Recht, den Schaden zu melden, alle relevanten Belege vorzulegen und auf eine faire und transparente Schadensabwicklung zu bestehen.
Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchzusetzen, sollten Sie den Schaden umgehend melden, alle erforderlichen Dokumente und Belege vorlegen und schriftlich Ihre Ansprüche geltend machen. Falls es zu Verzögerungen oder Problemen kommt, können Sie den Versicherungsombudsmann einschalten oder einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen.
Die Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, können je nach Vertrag variieren. In der Regel werden Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten von Sachverständigen übernommen.
Wenn Sie einen Unfall verursachen und keine Kfz-Versicherung haben, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben, da Sie möglicherweise für alle entstandenen Schäden selbst haften müssen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben muss.