Arbeitsrecht aktuell Befristete Anstellung nach Ausbildung?
Kann das Arbeitsverhältnis befristet werden, wenn zuvor im selben Unternehmen eine Berufsausbildung durchlaufen wurde?
Diese Frage stellt sich häufig, wenn Auszubildende nach einer Berufsausbildung im Unternehmen verbleiben und dort eine Festanstellung erhalten. Häufig findet sich ein Sachgrund für eine Befristung, beispielsweise eine Vertretung während einer Elternzeit eines anderen Mitarbeiters. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine s.g. sachgrundlose Befristung vorgenommen werden soll.
Eine solche Befristung ist zulässig. Ein vorheriges Ausbildungsverhältnis stellt keine "andere Beschäftigung" dar, die eine Befristung unzulässig machen würde. Das Ausbildungsverhältnis wird also nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet und wirkt sich nicht auf die Zulässigkeit einer Befristung im Allgemeinen aus. Das neue Arbeitsverhältnis des dann fest angestellten, ehemaligen Auszubildenden kann also nach den allgemeinen Regeln befristet werden, ohne das Besonderheiten zu beachten sind.