Anwalt für Durchsuchung
Bei einer Durchsuchung führen die Ermittlungsbeamten gezielte Untersuchungen durch, um Beweismittel zu finden, die der Inhaber nicht von sich aus offenlegen oder herausgeben möchte. Bereits ein Anfangsverdacht reicht für eine Durchsuchungsanordnung aus. Es müssen also tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sein, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen oder versucht wurde - jedoch noch keine Beweise. Die Durchsuchung muss auf der Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann "bei Gefahr im Verzug" eine Durchsuchung auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden.
Welche Rechte habe ich bei einer Durchsuchung?
Bei einer Hausdurchsuchung hat man als Betroffener das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen und es ist ratsam, dieses Recht auch in Anspruch zu nehmen. Die Behörden dürfen den notwendigen Anruf eines Anwalts nicht verweigern.
Ein Rechtsanwalt kann die formalen Voraussetzungen der Hausdurchsuchung prüfen und den Betroffenen während der Durchsuchung unterstützen, um sicherzustellen, dass die Verfahrensrechte gewahrt werden. Zudem ist ein Anwalt in der Regel erfahren darin, welche Rückfragen beantwortet werden sollten, welche Antworten angemessen sind und bei welchen Fragen es besser ist, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Oft haben vermeintlich harmlose Fragen einen taktischen Hintergrund im Ermittlungsverfahren, und unbedachte Aussagen können später schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden. Es kommt nicht selten vor, dass Beschuldigte überrascht sind, wie sehr ihre Aussagen während einer Hausdurchsuchung die Verteidigung erschweren können, selbst wenn sie ursprünglich aus Gründen der Kooperation, zur Entkräftung des Tatvorwurfs oder zur Verbesserung der Stimmung gemacht wurden.
Darüber hinaus haben Betroffene das Recht zu schweigen (was in den meisten Fällen ratsam ist), die Dienstausweise der Beamten einzufordern und eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses zu erhalten. Die Beamten sind außerdem verpflichtet, ein Verzeichnis über die beschlagnahmten Gegenstände vor Ort auszuhändigen.
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advomano Fragen und Antworten zur Hausdurchsuchung
Eine Beschlagnahme ist die vorläufige Inbesitznahme von Gegenständen durch die Ermittlungsbehörden. Hiervon können beispielsweise Computer, Datenträger, Unterlagen oder sonstige Beweismittel betroffen sein.
Ein Durchsuchungsbeschluss wird von einem Richter erlassen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass sich Beweismittel an einem bestimmten Ort befinden. Die Voraussetzungen für einen solchen Beschluss sind sorgfältig zu prüfen.
Das Durchsuchungsprotokoll dokumentiert den Ablauf und die Ergebnisse einer Durchsuchung. Es enthält Angaben zu Ort, Zeit, Anwesenden, beschlagnahmten Gegenständen und Unterschriften.