Sonstige Anliegen im Strafrecht
Freiheit ist das höchste Gut. Mit polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist daher nicht zu spaßen. Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen oder Sie haben eine Vorladung erhalten? Ihre Wohnung wurde durchsucht? Hier kommt es auf das richtige Verhalten an: Äußern Sie sich nicht und wenden sich direkt an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.
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Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
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Prüfung und Durchführung von Berufung und Revision
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Vertretung bei Tötungsdelikten | Diebstahl | Körperverletzung | Betrug
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Verteidigung im Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht: Korruption | Insolvenzverschleppung | Bestechlichkeit | Steuerhinterziehung | Geldwäsche
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Jugendstrafrecht
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Arzt- und Medizinstrafrecht: Fahrlässige Körperverletzung | Fahrlässige Tötung | Abrechnungsbetrug
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Vergewaltigung | Sexuelle Nötigung | Verbreitung | Erwerb und Besitz pornographischer Schriften
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Vertretung von Opferrechten: Nebenklage | Stalking | Häusliche Gewalt
Wi helfen Ihnen bei Ihren Fragen im Strafrecht!
Selbst von einem Strafverfahren betroffen zu sein, ist psychisch äußerst belastend. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, egal ob Sie einen Verteidiger benötigen, Fragen haben oder eine zweite Meinung brauchen. Sprechen Sie uns an.
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Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen - schnell und professionell
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Gut aufgestellt
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung und haben stets auch die Folgen unseres Handelns im Blick.
Ihre Anwälte für Strafrecht
Ihre Fragen im Strafrecht - Wir sind für Sie da.
Das kleine Strafrecht 1x1
Vorbereitung ist die halbe Miete. Deshalb haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt, damit Sie ein Strafverfahren optimal durchlaufen können.
advomano Tipps im Strafrecht
Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das meint, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Stellt die Staatsanwaltschaft das fest, kann Sie Anklage erheben.
Schon im Ermittlungsverfahren sind Maßnahmen gegen den Beschuldigten möglich, zB die Einziehung des Führerscheins oder Durchsuchungen. In dringenden Fällen und bei schweren Straftaten kann auch eine Untersuchungshaft angeordnet werden.
Meistens erhält der Betroffene schon im Ermittlungsverfahren die Aufforderung sich zur Sache zu äußern. Spätestens hier sollten Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen, damit Sie bei den weiteren Schritten gut vorbereitet sind. Grundsätzlich gilt: Ohne Ihren Anwalt sagen Sie nichts!
Bei Straftaten, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen (zB Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, usw) kann Ihnen das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen. Achtung: Sie dürfen ab diesem Moment kein Fahrzeug mehr selbst fahren, da Sie dann erneut eine Straftat begehen würden.
Fehlen weitere Beweismittel und ist anzunehmen, dass diese sich bei dem vermuteten Täter befinden, kann das Amtsgericht eine Durchsuchung anordnen. Die Polizei erscheint dann mit einem Durchsuchungsbeschluss und sucht in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Räumen, auch in Fahrzeugen, nach Beweismitteln. Durchsuchungen werden im Vorfeld nicht angekündigt und beginnen meistens früh am Morgen. Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung stattfinden haben Sie das Recht, einen Zeugen hinzuzuziehen und natürlich einen Anwalt Ihrer Wahl.
Schon im Ermittlungsverfahren kann bei Vorliegen bestimmter Gründe eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Hier gilt es ruhig zu bleiben und sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt aufzunehmen. Er kann eine sog. Haftbeschwerde formulieren und beantragen, dass Sie wieder freigelassen werden. In vielen Fällen lässt sich die Untersuchungshaft durch andere Maßnahmen abwenden.
Hält die Staatsanwaltschaft Sie für den Täter, kann Sie Anklage erheben. Bei kleineren Straftaten kann statt einer Anklage auch ein Strafbefehl ergehen, also eine schriftliche Verurteilung.
Bei einem Strafbefehl müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang Einspruch einlegen, wenn Sie sich verteidigen wollen. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig. Im Falle einer Anklage empfiehlt es sich ebenfalls sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt aufzunehmen. Er kann gemeinsam mit Ihnen verhindern, dass die Anklage überhaupt zugelassen wird.
Werden Sie von einem Amtsgericht verurteilt, können Sie in Berufung oder Revision gehen. Das Urteil wird also durch ein höheres Gericht noch einmal auf Richtigkeit überprüft. Die Frist, um ein Rechtsmittel einzulegen, beträgt nur eine Woche!
advomano Fragen und Antworten im Strafrecht
Wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, richten sich die Kosten einer Strafverteidigung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wie hoch die Kosten genau sind, kann in einem Erstgespräch erörtert werden, wenn vorhergesehen kann, welchen Umfang die Angelegenheit hat. Dies hängt etwa davon ab, wie viele Verhandlungstage vor welchem Gericht angesetzt worden sind.
Um den Unterschied zu verstehen, sollte man erst einmal die Gemeinsamkeiten aufzeigen.
Sowohl der Rechtsanwalt als auch der Fachanwalt für Strafrecht haben Rechtswissenschaften studiert, zwei juristische Staatsexamina und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Der Fachanwalt hat sich auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Die Verleihung des Fachanwaltstitels richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Voraussetzung ist eine gewisse Anzahl von Verhandlungstagen vor dem Kollegialgericht, also dem Schöffengericht bzw. dem Landgericht, sowie das Ablegen einer schriftlichen Prüfung.
Den Fachanwaltstitel kann man erst drei Jahre nach der Zulassung erwerben. Das ist der Grund, warum viele junge Kollegen, welche fachlich ebenso qualifiziert sind, den Titel noch nicht haben.
Ein Wahlverteidiger ist ein Verteidiger, den der Mandant selbst beauftragt. Der Mandant wählt also seinen Verteidiger. Dabei ist der Tatvorwurf nicht so gelagert, dass eine Verteidigung aus Gründen des Schutzes des Beschuldigten erfolgen muss.
Anders ist dies bei der Pflichtverteidigung. Hier liegen besondere Gründe vor, aufgrund derer eine Verteidigung notwendig ist. Daher spricht das Gesetz auch von Gründen der notwendigen Verteidigung. Solche Gründe liegen etwa vor, wenn der Sachverhalt derart komplex ist, dass der unverteidigte Mandant ihn ohne Rechtsanwalt nicht verstehen könnte, wenn eine Freiheitsstrafe droht oder der Mandant vorbestraft ist.
Ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht steht einem Beschuldigten von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Verurteilung bei. Dafür beantragen wir zunächst Akteneinsicht, werten den Tatvorwurf sowie die Beweise mit Ihnen aus und besprechen die Verteidigungsstrategie.
Auch in der Hauptverhandlung begleiten wir Sie und übernehmen für Sie – wenn es gewünscht ist – die Redeanteile. Ebenfalls können wir für Sie Rechtsmittel einlegen und begründen und Sie in der nächsten Instanz begleiten.
Nach Abschluss des Verfahrens helfen wir Ihnen bei der Kostenabwicklung mit der Staatsanwaltschaft.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten trägt grundsätzlich der Mandant selbst.
Allerdings ist es ebenso möglich, dass die Rechtsschutzversicherung für diese Kosten aufkommt. Eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Deliktes erfolgt.
Die Kosten einer Pflichtverteidigung trägt zunächst der Staat. Nach Abschluss des Verfahrens stellt der Staat die Kosten der Pflichtverteidigung dem Verteidigten in Rechnung.
Im Strafprozessrecht gelten besondere Verfahrensvorschriften. Diese stellen sicher, dass das Strafverfahren ordnungsgemäß läuft und insbesondere auch die Interessen und Rechte des Beschuldigten gewahrt werden. Die Vorschriften der Strafprozessordnung dienen im besonderen Maße dem Schutz des Beschuldigten.
Aus diesem Grund ist es möglich, sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eines Anwalts zu bedienen und mit diesem Rücksprache zu halten. Sie können auch während einer Vorführung die Aussagen auf sämtliche Fragen zu der Sache verweigern, da Sie sich in keinem Fall selbst belasten müssen. Daher ist es ebenso möglich, eine Vorführung so lange zu unterbrechen, bis ein Anwalt da ist.
Bereits im laufenden Ermittlungsverfahren kann ein Verteidiger Akteneinsicht fordern und damit die derzeitigen Ermittlungsergebnisse begutachten.
An dieser Stelle können bereits Zeugen benannt werden, welche die Ermittlungsbehörden vernehmen müssen. Denn im Strafprozessrecht gilt der Grundsatz der materiellen Wahrheit. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden verpflichtet sind, zur Erforschung des Sachverhaltes allen ihnen zur Verfügung stehenden Beweismitteln nachzugehen. Durch eine aktive Verteidigung im Ermittlungsverfahren kann daher schon an dieser Stelle bewirkt werden, dass der Mandant entlastet wird.
Es ist an dieser Stelle ebenfalls schon möglich, bei den Ermittlungsbehörden eine Einstellung des Verfahrens anzuregen. Dies kann auch gegen die Zahlung einer Auflage geschehen. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Lässt sich die Staatsanwaltschaft auf diesen Vorschlag ein, bleibt dem Mandanten eine Hauptverhandlung vor dem Gericht erspart. Dies ist unserer Erfahrung nach im Interesse des Mandanten, denn eine schnelle und kostengünstige Erledigung ohne Eintragung im Führungszeugnis ist ein wünschenswertes Ergebnis.
Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Dieser kann Sie über Ihre Rechte informieren, Sie während des Verfahrens vertreten und Ihnen helfen, angemessen auf Vorladungen oder andere Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zu reagieren.
Nach einem Urteil gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, je nachdem, ob Sie mit dem Urteil einverstanden sind oder nicht. Wenn Sie das Urteil akzeptieren, ist es rechtskräftig. Wenn Sie es nicht akzeptieren, können Sie in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist Berufung einlegen.
Nach Erhalt einer Anklageschrift wird der Fall vor Gericht verhandelt. Es findet eine Hauptverhandlung statt, in der die Beweise vorgelegt und Zeugen gehört werden. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und die Verteidigung vorzubringen.