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Anwalt für Verhaftung

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Ihre Rechtsanwälte im Strafrecht für Verhaftungen

Wenn jemand unerwartet von Polizeibeamten festgenommen wird, fühlt er sich normalerweise überrumpelt und kann in dieser Situation oft nicht rational handeln. Unabhängig davon, ob der Festgenommene den Grund für seine Festnahme kennt oder sich unschuldig fühlt, ist es wichtig, so ruhig wie möglich zu bleiben.

Wie sollte ich mich bei einer Verhaftung verhalten?

Versuchen Sie, so ruhig wie möglich zu bleiben, auch dann, wenn Polizisten "härter zupacken". Widerstand gegen die Polizeibeamten kann zu Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, Körperverletzung oder Beleidigung führen. In solchen Fällen stehen die Aussagen der Polizeibeamten oft gegen die Aussagen des Festgenommenen, und derjenige, der sich gegen polizeiliche Übergriffe wehrt, hat oft das Nachsehen.

Welche Rechte hat ein Beschuldigter während der Inhaftierung?

Auch während einer Inhaftierung hat ein Beschuldigter Rechte, die gewahrt werden müssen.

Soweit ihm noch kein Verteidiger zur Seite steht, sind die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt verpflichtet, dem Beschuldigten bei der Auswahl eines Verteidigers zur Seite zu stehen. Das kann etwa dadurch geschehen, dass man ihm eine Übersicht mit den ortsansässigen Anwälten aushändigt und ihm bei der Kontaktaufnahme hilft.

Hat der Beschuldigte bereits einen Verteidiger, so kann er diesen postalisch jederzeit kontaktieren. Der Verteidiger hat ferner das Recht, seinen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt zu besuchen. Die Anzahl der Verteidigerbesuche ist nicht begrenzbar.

Der Beschuldigte darf ferner nach Anmeldung Besuch von Angehörigen und Freunden bekommen.

Mit der Hilfe des Verteidigers kann der Beschuldigte, der in Untersuchungshaft sitzt, auch gerichtlich durch eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde überprüfen lassen, ob die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtmäßig ist.

Wir helfen Ihnen bei der Verhaftung!

Sie oder ein Bekannter, Angehöriger oder Freund sind verhaftet worden? Jetzt heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Melden Sie sich sofort bei uns, wir kommen zu Ihnen.

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Kann ich während einer Vorführung mit einem Anwalt sprechen?

Im Strafprozessrecht gelten besondere Verfahrensvorschriften. Diese stellen sicher, dass das Strafverfahren ordnungsgemäß läuft und insbesondere auch die Interessen und Rechte des Beschuldigten gewahrt werden. Die Vorschriften der Strafprozessordnung dienen im besonderen Maße dem Schutz des Beschuldigten.

Aus diesem Grund ist es möglich, sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eines Anwalts zu bedienen und mit diesem Rücksprache zu halten. Sie können auch während einer Vorführung die Aussagen auf sämtliche Fragen zu der Sache verweigern, da Sie sich in keinem Fall selbst belasten müssen. Daher ist es ebenso möglich, eine Vorführung so lange zu unterbrechen, bis ein Anwalt da ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beschuldigter aus der Untersuchungshaft entlassen werden?

Eine Entlassung kommt unter mehreren Voraussetzungen in Betracht.

Voraussetzungen dafür, dass die Untersuchungshaft überhaupt angeordnet wird, sind der dringende Tatverdacht sowie das Vorliegen eines Haftgrundes. Ein solches kann in der Flucht des Beschuldigten liegen oder der Gefahr, dass sich der Beschuldigte des Strafverfahrens entziehen wird (Fluchtgefahr). Ebenfalls gibt es den Haftgrund der Verdunklungsgefahr. Darunter ist die Gefahr zu verstehen, dass der Beschuldigte Beweise beeinträchtigt, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind, indem er etwa auf Zeugen unlauter einwirkt oder Beweismittel beiseite schafft.