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Verwaltungsrecht aktuell Portoerhöhung 2019 rechtswidrig?

Der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK) hat vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 21 L 2082/20) die Portoerhöhung 2019 für den Standardbrief der Deutschen Post auf 80 Cent angegriffen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Portoerhöhung aus dem Kalenderjahr 2016. Seinerzeit hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.05.2020 – 6 C 1/19) entschieden, dass die damalige Portoerhöhung rechtmäßig war und aufgehoben werden musste.

Die Portoerhöhung des Kalenderjahres 2019 baut ebenfalls auf der vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig bewerteten Berechnungsmethode auf und könnte daher möglicherweise auch gekippt werden.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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