Die Verantwortungsverteilung bei der Erstellung eines Bauwerkes führt häufig Konflikten. Wir begleiten unsere Mandanten – als Auftragnehmer oder Auftraggeber – rechtsberatend von den ersten Schritten bis zur Abnahme des Bauwerkes, der Veräußerung und letztlich bis zum Ablauf der Gewährleistungsrechte. Wir helfen Ihnen präventiv, aber auch repressiv beispielsweise mit der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche bzw. mit der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche gegen Sie. Egal ob Sie als Bauherr, Architekt, Ingenieur oder Handwerker an dem Bauvorhaben beteiligt sind, können sich für Sie juristische Probleme ergeben, bei deren Behebung wir Ihnen gerne weiterhelfen.
Bau- und Architektenrecht (Unternehmen)
Wir packen mit an:
- Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung
- Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren
- Begleitende Rechtsberatung für Käufer, Bauherren, Bauträger, Architekten sowie Bau- und Handwerksbetriebe: Mängel, Abnahme, Haftung, Vergütung, Nachträge, Sicherheiten, Insolvenz
- Verträge: Gestaltung und Prüfung von Architekten-, Bauträger- und Bauverträgen nach VOB und BGB
- Durchsetzung von Ansprüchen auf: Honorar, Werklohn, Minderung, Nachtragsvergütung und Schadensersatz
- Architektenrecht: Vergütungsansprüche nach HOAI, Haftungsfragen
- Bauträgerrecht: Abnahme, Mängelbeseitigung, Haftungsfragen, Beweissicherung
- Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf
- Maklerrecht
Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Matthias Bentlage
Rechtsanwalt, Notar, Partner
Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Erbrecht
advomano Rechtsanwälte
Neumarktstr. 2c
58095 Hagen
Deutschland