Urlaub gilt zu Recht als die schönste Zeit des Jahres. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Urlaub nicht wie gewünscht verläuft, sich der Flieger verspätet oder man gar auf gepackten Koffern am Flughafen strandet. Die Fluggastrechte sind ebenso wie die Rechte von Pauschalreisenden stark durch europäisches Recht geprägt. "Grenzfälle" mit Bezug zu anderen europäischen oder nicht-europäischen Rechtsordnungen sind nicht die Ausnahme, sondern meist der Regelfall. Weil die Tourismus-Branche von der Corona-Krise besonders hart getroffen wurde, stellten sich im Reiserecht völlig neue Fragen, zum Beispiel, ob ein Reiseveranstalter dem Reisenden einen Gutschein ausstellen darf, statt den Reisepreis zurückzuzahlen.
Ihre Rechtsanwälte für Reiserecht
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