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Versicherungsrecht aktuell Wer zahlt den Schaden, wenn ein schon längst zum Teil monatelang abgestelltes und nicht bewegtes Kraftfahrzeug durch einen Kurzschluss in der Elektrik in Brand gerät?

Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH muss dafür der Krafthaftpflichtversicherer des Pkw aufkommen. Das führt für den Versicherer zu dem unangenehmen Ergebnis, dass er für eine niedrige Versicherungsprämie von manchmal auch nur 250,00 € im Jahr Gebäudeschäden in zweistelliger Millionenhöhe aufwenden muss.

Darüber freuen sich natürlich die Gebäudeversicherer, in deren Prämien diese hohen Schäden eingerechnet sind. Sie sind die ersten, die einen Sachverständigen zum Brandort schicken und erst einmal suchen, ob irgendwo ein Pkw steht, dem man den Brand "in die Schuhe schieben kann". Im Moment trifft dies die Versicherer und nicht den Verbraucher. Aber selbstverständlich rechnet jede Versicherung ihre Schäden in ihre Preise ein.

Über kurz oder lang werden die Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch für solche Fälle erhöht werden müssen. Das ist für den Verbraucher eine recht unschöne Sache.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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