Arbeitsrecht aktuell Ältere Arbeitnehmer können einen Anspruch auf mehr Urlaub haben.
Das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt (AGG). Wenn, wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ab Vollendung des 58. Lebensjahres zwei Urlaubstage mehr gewährt, stellt dies zunächst objektiv eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters dar, die eigentlich nach dem AGG untersagt ist.
Das Bundesarbeitsgericht sieht aber eine Rechtfertigung in dieser Ungleichbehandlung nach § 10 AGG wenn der Mehrurlaub dem Schutz älterer Arbeitnehmer dient und geeignet, erforderlich und angemessen ist. Insofern billigt das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber einen Entscheidungsspielraum für seinen eigenen Betrieb zu.
BAG PM Nr. 57/14 vom 21.10.2014