OWi aktuell Begründete Rechtsbeschwerde wegen Nichtgewährung des letzten Wortes.
Im Bußgeldverfahren muss, wie in jedem Strafverfahren am Schluss der Sitzung dem Angeklagten bzw. Betroffenen das letzte Wort gewährt werden (§ 258 StPO). Wird das vom Richter übersehen, hat der Betroffene gute Chancen, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren bei ordnungsgemäßer Begründung die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben wird (OLG Frankfurt a.M. 08.09.20, 2 Ss-OWi 817/20).