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Versicherungsrecht aktuell Brennendes Thema: Betriebsschließungsversicherung bei Corona

Die früher kaum beachteten Betriebsschließungsversicherungen beschäftigen uns Juristen nunmehr in einem erheblichen Umfang. Das Risiko wurde von den Versicherern für geringste Prämienanteile mitverkauft, weil niemand mit so etwas wie der heutigen Corona-Krise gerechnet hat. Da nun nicht nur ein Versicherungsnehmer, sondern ganz viele Versicherungsnehmer Ansprüche stellen, kommen Forderungen auf die Versicherer zu, mit denen sie nicht gerechnet haben. Dabei gibt es verschiedene Fragen. Es ist immer anhand des konkreten vereinbarten Versicherungsbedingungswerks zu entscheiden, ob die Betriebsschließungsversicherung überhaupt eingreift. Dazu kommt es im Wesentlichen auf den Text der Klausel selbst an, aber auch auf den Zusammenhang mit anderen Klauseln, z. B. ob auch eine Rinderwahnsinnklausel enthalten ist. Auch die Frage der Gleichbehandlung der Versicherer spielt eine Rolle. Selbst wenn der Versicherer einsieht, dass die Versicherung greift, wird immer noch nicht alles gezahlt, was dem Versicherungsnehmer tatsächlich zusteht. Selbst wenn feste Summen pro Tag des Ausfalls vereinbart sind, versuchen Versicherer einen geringeren Schaden zu berechnen, obwohl es sich letztendlich um eine Summenversicherung handelt, und der dabei vereinbarte Betrag auch zu zahlen ist.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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