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Mietrecht aktuell Extremes Winterwetter: Was tun, wenn die Heizung ausfällt?

Bei den aktuellen Minusgraden ist es das Schlimmste, was einem Mieter passieren kann: die Heizung ist defekt und/oder die Wohunung lässt sich nicht mehr richtig beheizen. In einem solchen Fall stehen dem Mieter verschiedene Gewährleistungsrechte gegen den Vermieter zu, es kommt etwa eine Minderung der Miete in Betracht, bis der Mietmangel behoben ist.

Voraussetzung ist stets, dass dem Vermieter der Mangel sofort angezeigt wird, er sollte zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden. Bei einer defekten Heizung kann angesichts der Temparaturen von deutlich unter 0 Grad eine sehr kurze Frist von einigen Stunden, längstens einem Tag gesetzt werden, bis die Heizung wieder funktionieren bzw. die Wohnung zu heizen sein muss.

Bei der Einbehaltung einer Minderung sollte ein Mieter allerdings vorsichtig sein, denn die Berechnung der tatsächlich angemessenen Minderungshöhe ist nicht immer einfach. Behält man zu viel Miete ein, droht im schlimmsten Fall eine Kündigung. Bei Unsicherheiten sollte daher ein Rechtsanwalt vorab zu Rate gezogen werden.

Beitrag veröffentlicht am
9. Februar 2021

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