Stellt doch die Familie regelmäßig den Lebensmittelpunkt eines Menschen dar, ist es umso wichtiger hieraus Rückhalt, Kraft und Zuversicht zu erfahren. Umso bedauerlicher ist es, wenn in diese Privatsphäre Enttäuschungen und/oder Unstimmigkeiten hineindrängen, sei es im Rahmen unmittelbarer Beziehungen zu einer anderen Person oder durch den Verlust eines geliebten Menschen. Zu den daraus resultierenden rein persönlich-psychologischen Auswirkungen treten regelmäßig rechtliche Problempunkte hinzu, die es zu lösen gilt. Aufgrund der gefühlsmäßigen Eingebundenheit des Betroffenen und dessen dadurch oftmals stark subjektiv geprägten Herangehensweise an die notwendigen Schritte, stellt unsere beratende und begleitende Tätigkeit sowohl eine Stärkung der Position des Betroffenen als auch eine notwendige und sachliche Kontrollinstanz zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Belange dar.
Ihre Fachanwälte für Familienrecht
Was wir für Sie tun können:
Ehe, Trennung und Scheidung
- Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt durchsetzen/prüfen
- Wohnungszuweisung beantragen
- Gewaltschutzantrag stellen
- Umgangskontakte mit den Kindern regeln
- Scheidung beantragen
- Sorgerecht – Beantragung des alleinigen Sorgerechts
- Scheidungsfolgenvereinbarungen verhandeln
- Nacheheliche Unterhaltsansprüche – ggfls. mit konkreter Bedarfsberechnung - durchsetzen
- Zugewinnausgleichsansprüche ermitteln und durchsetzen
- Vermögensauseinandersetzung (Haus, Konten, Unternehmen) und Gesamtschuldnerausgleich umsetzen
Kinder, Familie und Partnerschaft
- Umgangskontakte – auch für Großeltern – durchsetzen
- Beantragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Besondere Erfahrung in der Vertretung in Hochkonfliktverfahren
- Vaterschaftsanerkennungsverfahren
- Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- Rechtsfragen eingetragener Partnerschaften
- Besondere Erfahrung in der Vertretung in Verfahren wegen Kindesentzug und Kindesrückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) und der Brüssel-IIa-Verordnung
- Vertretung bei Sorgerechtsentzug
Unterhalt, Finanzen und Vermögen
- Unterhaltsansprüchen – Prüfung, Durchsetzung und Abänderung
- Gemeinsame steuerliche Veranlagung – Realsteuersplitting
- Rückforderung von Zuwendungen der Eltern / des Ehegatten