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Erbrecht aktuell Gültigkeit eines Dreizeugentestaments

Mit der seltenen Frage, ob ein Nottestament vor drei Zeugen wirksam geschlossen wurde, musste sich das Oberlandesgericht Hamm, in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2022 – Az.10 W 75/22 beschäftigen.

Grundlage war eine Erbauseinandersetzung zwischen einem Pächter und einem entfernten Verwandten des Erblassers. Die Frau des Erblassers war bereits verstorben und eigene Kinder waren nicht vorhanden. Hinterlassen hat der Erblasser unter anderem einen Hof. Auf diesem Hof wurde, durch den Pächter und dessen Ehemann, eine Pferdepension betrieben. Der Pächter beanspruchte die Stellung als Alleinerbe, aufgrund eines Nottestaments vor drei Zeugen, für sich. Der Pächter schilderte die Entstehung des Nottestaments wie folgt:

Aufgrund zunehmender Verschlechterung des Zustands des Erblassers und der Entscheidung des Erblassers kein Krankenhaus aufzusuchen, hatte der Pächter die Zeugen dazu geholt, um dem Erblasser die Möglichkeit zu geben, sein Testament vor drei Zeugen mündlich zu erklären. Laut Schilderung des Pächters wurde eine Abschrift dieser Erklärung angefertigt. Der Erblasser sei aufgrund seines schlechten Zustandes, nicht mehr dazu in der Lage gewesen, die Abschrift eigenhändig zu unterzeichnen. Deswegen sei die Unterzeichnung durch die drei Zeugen übernommen worden.

Die Aufgabe des Gerichts war nun zu prüfen, ob die Schilderung des Pächters überzeugt, also so abgelaufen ist und er somit Alleinerbe des Erblassers geworden ist.

Es gelang dem Pächter nicht das Gericht von seiner Schilderung zu überzeugen. Gegen seine Schilderung sprechen verschiedene Aspekte. Inhaltliche Widersprüche des Testaments konnte das Gericht nicht feststellen. Zweifel des Gerichts an der Schilderung des Ablaufs wurden dadurch erweckt, dass der Pächter zunächst ein vermeintliches Testament einreichte, bei dem es sich um ein nach dem Tod des Erblassers angefertigtes, am Computer geschriebenes, Protokoll handelt. Erst nach Hinweis des Gerichts wurde ein gleichlautendes handschriftliches Schriftstück nachgereicht, dass aus der Todesnacht stammen soll. Zudem gab es unterschiedliche Zeugenaussagen, der drei in der Todesnacht anwesenden Zeugen. Einer der Zeugen erklärte sogar, dass in der Todesnacht das Testament nicht unterschrieben wurde. Zudem wurde nicht aufgeklärt, weshalb der Erblasser nicht dazu in der Lage gewesen sein soll, dass Nottestament eigenhändig zu unterschreiben.

Insgesamt handelt es sich somit um ein nicht wirksam errichtetes Nottestament vor drei Zeugen, sodass nicht der Pächter des Erblassers Alleinerbe geworden ist, sondern die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

OLG Hamm, Beschluss vom 1. Dezember 2022 – Az. 10 W 75/22

Beitrag veröffentlicht am
14. November 2023

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