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Versicherungsrecht aktuell Immer Ärger mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, meint, dass er im Fall des Eintritts einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert ist. Der Teufel steckt hier jedoch im Detail. Beim Abschluss der Versicherung kümmert sich der Versicherer gar nicht richtig um die Antwortfragen zu Vorerkrankungen, die in dem Versicherungsantrag gestellt sind. Kaum aber wird der Versicherungsfall angemeldet, lässt der Versicherer sich nun von dem Krankenversicherer schnell die elektronisch erfassten Daten über die Vorerkrankungen einholen, was selbstverständlich auch bei Vertragsschluss schon hätte gemacht werden können. Dann findet der Versicherer irgendeinen Eintrag in der Liste, mit dem er den Rücktritt von der Versicherung oder gar die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklären kann. Die Gesundheitsfragen nenne ich deshalb den "Joker der Versicherer", also eine Spielkarte, mit der die Regeln außer Kraft gesetzt werden können. Bei genauer Betrachtungsweise wird dem Versicherer das aber ganz häufig nicht gelingen, mit dieser Masche durchzukommen. Dabei kommt es nicht nur auf die einzelnen Fragestellungen an, sondern auch auf das, was mit dem Versicherungsagenten besprochen wurde. Diese komplizierten rechtlichen und tatsächlichen Fragen beschäftigen häufig die Gerichte. Aber selbst wenn die Versicherung einmal anerkannt hat, dass eine Berufsunfähigkeit eingetreten war, versucht sie häufig, sich daraus später wieder herauszuwinden. Dazu sind aber erhebliche formelle Anforderungen zu stellen, die Versicherer häufig gar nicht erfüllen. Das kann ein Versicherter selbst aber gar nicht bemerken, weil diese Kenntnis kein einziger Versicherungsnehmer hat. Man darf eben nicht glauben, dass die Versicherung schon freiwillig das leisten wird, wozu sie verpflichtet ist.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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