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Mietrecht aktuell Keine fristlose Kündigung des Gewerbemietvertrages wegen schwerer Krankheit

So hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden (09.07.2020, 3 U 79/19). Für eine solche fristlose Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich sowie eine Abwägung der beiderseitigen Interessen von Mieter und Vermieter im Einzelfall. Nach der Entscheidung des Gerichts werde der Mieter grundsätzlich nicht durch einen in seiner Person liegenden Grund wie beispielsweise seinen Gesundheitszustand von seiner Verpflichtung befreit; der wichtige Grund müsse vielmehr aus dem Bereich des Empfängers der Kündigung, also hier des Vermieters, kommen.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

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