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Nachbarrecht aktuell Nachbarn streiten wegen zu hoher Hecken

Das Leben in direkter Nachbarschaft kann zu Problemen führen. Es kann nur funktionieren, wenn die Nachbarn gegenseitig auf die Interessen und Bedürfnisse des anderen achten. Nur wenn ein gewisses Maß an Rücksicht an den Tag gelegt wird, kann dies funktionieren.

Rücksichtsloses Verhalten führt in der Regel zu großem Ärger beim Nachbarn und kann das Verhältnis nachhaltig beschädigen. Daraus können Streitigkeiten Folgen, die sich über Jahre hinziehen. Solche Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigen auch die Gerichte.

So unter anderem in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal, Urteil vom 24.01.2024, Az. 2 S 85/23. In dem Verfahren stritten zwei Nachbarn darüber, ob der eine Nachbar seine Hecke auf die durch das Landesrecht vorgegebene maximale Höhe von 1,5 Metern kürzen müsste.

Grundsätzlich steht dem Nachbarn ein Anspruch darauf zu, dass sich der Nachbar an die durch das Landesrecht festgesetzte maximale Höhe für Pflanzen hält. Der Nachbar, der sich dazu entscheidet, eine Hecke zu pflanzen, die am Nachbargrundstück entlang wächst, muss auch dafür sorgen, dass diese Hecke regelmäßig auf die zugelassene Höhe geschnitten wird.

Anders war es in dem Verfahren vor dem LG Frankenthal. Dem Kläger steht dieser Anspruch auf Rückschnitt grundsätzlich zu. Allerdings konnte in dem Verfahren vor dem Landgericht festgestellt werden, dass auch der klagende Nachbar selbst auf seinem Grundstück Pflanzen hat, die die zulässige Höhe in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück überschreiten. Aus diesem Grund führt das Landgericht aus, dass der Kläger in diesem Verfahren seinen grundsätzlichen Anspruch nicht geltend machen kann, da das Nachbarschaftsverhältnis durch die gegenseitige Rücksichtnahme geprägt ist. Wenn ein Nachbar versucht einen Anspruch geltend zu machen, weil sein Nachbar gegen Gesetze verstößt, liegt darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot, wenn der klagende Nachbar selbst gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

Das heißt, dass der eine Nachbar vom anderen Nachbarn nicht die Einhaltung von Regeln verlangen kann, die er selbst nicht einhält.

Insgesamt wohl eine faire Lösung. Gerade im Nachbarverhältnis sollte angestrebt werden eine einvernehmliche Lösung zu finden, damit es unter Nachbarn nicht zu langwierigen Streitigkeiten kommt.

Landgericht Frankenthal Urt. v. 24.01.2024, Az. 2 S 85/23

Beitrag veröffentlicht am
17. Mai 2024

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