Strafrecht aktuell Strafbares Autorennen
Die seit 2017 geltende Regelung des § 315 d StGB stellt Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Dabei ist es nicht erforderlich, dass zwei oder mehr Fahrzeuge mit höchstmöglicher Geschwindigkeit gegeneinander fahren. Strafbar sind auch sogenannte Alleinrennen.
Dabei ist es nicht notwendig, dass der Kraftfahrzeugführer auf freier Strecke die höchstmögliche Geschwindigkeit seines Fahrzeuges versucht zu erreichen. Der Gesetzgeber meint vielmehr die nach den objektiven Umständen, insbesondere im Streckenverlauf maximal erreichbare Geschwindigkeit (LG Berlin 14.08.20, (538 KLs) 255 Js 745/19 (12/20)).