Sofortkontakt zur Kanzlei
advomano Rechtsanwälte
Aktuelles
 

Straßenverkehrsrecht aktuell Verkehrsunfall im Baustellenbereich auf der BAB 45

Das Landgericht Hagen hat sich in seinem Urteil vom 22.03.2022 - 4 O 101/20 mit einem Straßenverkehrsunfall zwischen einem LKW und einem SUV auf der Bundesautobahn 45 befasst.

Der Unfall ereignete sich in einem Baustellenbereich auf der Autobahn. Der Baustellenbereich ist zweispurig. Die linke Spur ist eng und darf laut eines Verkehrsschildes nur durch PKW, mit einer Gesamtbreite von 2,10 Metern befahren werden. Im Rahmen des Rechtsstreits konnte festgestellt werden, dass der LKW die Spurtrennung überfahren hat und somit zum Teil auf der linken Spur fuhr. Ebenfalls festgestellt wurde, dass dem SUV-Fahrer anzulasten ist, dass er eine Durchfahrtsbreitenbeschränkung der linken Spur missachtete. Das heißt auf diesem Abschnitt der Autobahn, dürfen die linke Fahrspur nur Fahrzeuge befahren, mit einer Gesamtbreite von weniger als 2,10 Meter. Der SUV hat aber eine breite von 2,19 Metern. Der Unfall ereignete sich demnach wie folgt:

Der SUV setzte auf der linken Spur zum Überholmanöver an. Der auf der rechten Spur fahrende LKW ist während des Überholvorgangs, mit Teilen des LKW, auf die linke Spur gefahren. Dies passierte ohne Not, da auf der rechten Seite des LKW noch Platz war. Während des Überfahrens der Spur, durch den LKW, kam es dann zur Kollision, die dadurch begünstigt wurde, dass der überholende PKW auf einer Spur fuhr, die für einen so breiten PKW nicht zugelassen ist.

Das Gericht kam unter Berücksichtigung dieser Tatsachen zum Schluss, dass beiden Beteiligten Pflichtverletzungen anzulasten sind, die zum Unfallereignis beitrugen. Das Ergebnis war eine Haftungsquote beider Beteiligter von 50%. Das Gericht konnte demnach nicht feststellen, wer die größere Schuld am Unfall trägt.

LG Hagen, Urteil v. 22.03.2022 - 4 O 101/20

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: